(ge) Es geht um die Möglichkeit der Nutzung: Im Artikel "Barrieren erregen Anstoß" in der SRZ vom 13. Juli hatte die Frauen-Union auch darauf hingewiesen, dass der Zugang zur öffentlichen Behindertentoilette im Rathaus sich als äußerst schwierig erwiesen habe wegen der schweren Tür etc..
Bürgermeister Michael Göth ist damit nicht einverstanden. In einer Reaktion auf die Kritik legte er die Gründe dafür dar. "Behinderte Menschen erhalten, unter bestimmten Voraussetzungen, bei den Gemeinden oder beim CBF Darmstadt (Club Behinderter und ihrer Freunde) einen Euro-WC-Schlüssel.
Dieser Schlüssel kann auch bei der Stadt gegen eine Gebühr von 20 Euro ausgeliehen werden", informiert er. Ansprechpartnerin dafür sei Adelheid Donhauser, die Behindertenbeauftragte der Stadt (09661/510-149).
Dieser Schlüssel, so erklärt die Sachbearbeiterin Gabriele Wagemann, öffne bereits die Außentür der öffentlichen Toilette automatisch. Für die innere Tür zum Behinderten-WC komme wiederum dieser Schlüssel zum Einsatz (im Vorraum rechts neben der Eingangstür). "Auch diese Tür öffnet sich daraufhin selbstständig." Eine Öffnung der Eingangstüren von Hand sei also nicht erforderlich. Nachbesserungen, wie im Artikel gefordert, seien also nicht notwendig.
"Es ist eben vorgesehen, dass nur Behinderte mit dem Euro-WC-Schlüssel die öffentlichen Behindertentoiletten benutzen können und nicht jeder sonstige". Den Euro-WC-Schlüssel erhalten übrigens folgende Behinderte:
außergewöhnlich Gehbehinderte; Rollstuhlfahrer (aG)
Stomaträger (zwischen 50 und 100 Prozent; Blinde Menschen (BL)
Schwerbehinderte, die hilfsbedürftig sind (H) und gegebenenfalls eine Begleitperson (B) brauchen
an Multipler Sklerose (MS), Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankte (haben zum Teil keinen Ausweis oder 50/60 Prozent, dann Kopie eines Arztberichtes oder ärztliche Bescheinigung)
Auf jeden Fall bekämen Behinderte einen Schlüssel, wenn sie eines der Merkzeichen aG, B, H oder BL, G und 70% aufwärts, 90 oder 100 im Schwerbehindertenausweis haben. Zum Schluss stellen Göth und Wagemann noch fest: "Die ordnungsgemäße Funktion der Einrichtungen wurde und wird regelmäßig überprüft!"
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