Sulzbach-Rosenberg
11.09.2020 - 13:53 Uhr

Wenn Tierliebe Probleme macht

Die Tage des Liliencenters Sulzbach-Rosenberg sind zwar gezählt, doch bei einigen Bewohnern ist es sehr beliebt. Eine große Taubenschar nutzt das offene untere Parkdeck, wo sie widerrechtlich gefüttert wird, scheinbar als riesigen Schlag.

Schmutz und Taubendreck so weit das Auge im unteren Parkdeck des Liliencenters reicht. Bild: Petra Hartl
Schmutz und Taubendreck so weit das Auge im unteren Parkdeck des Liliencenters reicht.

Es können schon mal an die Hundert Tauben sein, die sich in der Stadt auf Dachfirsten, Vorsprüngen, Leitungen oder sonstigen Lieblingsplätzen niederlassen. Wie der Naturschutzbund Deutschland erklärt, hat sich die Stadttaube wie kaum eine andere Vogelart zum anpassungsfähigen Kulturfolger entwickelt, dessen Lebensbedingungen weitgehend vom Menschen bestimmt werden. 500 Millionen Tauben, so wird geschätzt, leben weltweit in Städten - zur Freude vieler Städter und zur Sorge vieler Hausbesitzer und Stadtverwaltungen.

Auch in der Sulzbach-Rosenberger Altstadt bereiten die verwilderten Haustauben weiter Probleme. Und immer noch gibt es uneinsichtige Menschen, die - entgegen einer im Jahr 2004 vom Stadtrat verabschiedeten Verordnung - Tauben füttern. So auch im offenen unteren Parkdeck des Liliencenters. Neben erheblicher Verschmutzung, locken die Futterreste auch Ratten an, was ebenfalls zur Vermehrung dieser ungebetenen Gäste beiträgt. Mittlerweile hätten sich die gefräßigen Nagetiere, so berichten Passanten, auch auf das Areal des angrenzenden Friedhofs ausgebreitet, was natürlich nicht geduldet werden könne.

Die Stadtverwaltung appelliert deshalb dringend, dass die Bürger auf das Fütterungsverbot von Tauben achten sollten. Bei Zuwiderhandlung drohe ein Bußgeld. Das Füttern von verwilderten Haustauben ist und bleibt im Stadtgebiet verboten. Wegen der Übertragung von Krankheiten und bis zu zwölf Kilo Kot pro Tier und Jahr auf Dächern und Fassaden hätten den Stadtrat schon vor 16 Jahren zu dieser Verordnung bewogen.

Wie die Experten des Naturschutzbundes wissen, seien die heutigen Stadttauben Nachfolger der Felsentauben, ergänzt um verfolgene Haus- und Reisetauben. In wenigen Generationen entwickeln sich unter Stadtbedingungen typische Merkmale, wie geringe Wanderbereitschaft und typische Färbungen. Wegen natürlicher Verluste, der Jungtaubenutzung zur Fleischgewinnung und begrenztem Futter, das auf Feldern gesucht werden musste, hielten sich die Taubenbestände in Grenzen. Nach dem Zweiten Weltkrieg begünstigten taubenfreundliche Ruinenstädte und die Überflussgesellschaft die Vermehrung der Vögel. Zufütterung und Stadtklima ermöglichen praktisch Fortpflanzung das ganze Jahr über. Zwei bis acht Mal jährlich können Tauben je zwei Junge aufziehen, so die NABU-Ornithologen.

Wenn die Abbrucharbeiten am Liliencenter starten, wird es für die Tauben ungemütlicher: Dann verschwindet ihr bisheriger „Lebensraum“ auf Nimmerwiedersehen. Wo sie sich dann ansiedeln werden, nachdem auch am Storg-Gebäude kaum mehr Sitzgelegenheiten sind, wird sich zeigen.

Der Einfahrtsbereich zum Liliencenter ist fest in „Tauben-Hand“. Bild: Petra Hartl
Der Einfahrtsbereich zum Liliencenter ist fest in „Tauben-Hand“.
Verwilderte Haustauben bereiten in Städten viele Probleme. Bild: Petra Hartl
Verwilderte Haustauben bereiten in Städten viele Probleme.
Hintergrund:

Verordnung der Stadt Sulzbach-Rosenberg

  • Begriffsbestimmung: „Verwilderte Tauben sind Haustauben, welche die Gewohnheit abgelegt haben, in den Taubenschlag zurückzukehren.
  • Fütterungsverbot: Sie dürfen im Stadtgebiet nicht gefüttert werden. Das Verbot erfasst auch das Auslegen von Futter, das von den Tauben aufgenommen werden kann. Ausgenommen sind von der Stadt oder deren Beauftragten veranlasste Maßnahmen, wie z. B. Auslegen von Ködern.
  • Duldungspflicht: Eigentümer von Grundstücken haben Maßnahmen der Stadt zur Beseitigung der Nistplätze und zur Vergrämung verwilderter Tauben zu dulden.
  • Ordnungswidrigkeiten: Mit Geldbuße kann belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig Tauben füttert, Futter auslegt oder das Beseitigen von Nistplätzen oder Maßnahmen zur Vergrämung verwilderter Tauben nicht duldet.“
 
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