Wenngleich der angerichtete Unfallschaden in Höhe von etwa 100 Euro als eher geringfügig anzusehen ist, musste ein 20-jähriger Sulzbach-Rosenberger am Donnerstagnachmittag die Erfahrung machen, dass sich unerlaubtes Entfernen von der Unfallstelle nicht lohnt, heißt es im Polizeibericht.
Dem jungen Mann war gegen 12.30 Uhr in der Rumburgstraße bei einem Rangiervorgang mit seinem Pkw das Malheur passiert, als er einen geparkten Wagen anrempelte. Nachdem er das Schadensausmaß in Augenschein genommen hatte, setzte er seine Fahrt fort, ohne den Fahrzeugeigentümer oder die Polizei zu verständigen. Die Rechnung hatte er allerdings ohne eine aufmerksame Zeugin gemacht, die das Unfallgeschehen von ihrer Wohnung aus akustisch wahrgenommen hatte und die Polizei verständigte.
Der junge Mann sieht sich nun einem Strafverfahren wegen Verdachts des unerlaubten Entfernens vom Unfallort gegenüber, den Schaden am Fahrzeug des Unfallgegners wird er auch begleichen müssen.













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