Was treibt ihn dazu? Ein Vater hat seine Tochter zu Besuch und vergreift sich sexuell an der 13-Jährigen. Bei ersten behördlichen Ermittlungen weist er jeglichen Verdacht von sich. Als aber ein DNA-Gutachten vorliegt, stellt die Staatsanwaltschaft Antrag auf Haftbefehl. Danach kommt der 58-Jährige vorläufig hinter Gitter.
Es ist eine Geschichte, die aus dem Rahmen fällt. Ein bei seiner Mutter lebendes Mädchen besucht den Vater in Sulzbach-Rosenberg, kocht mit ihm in der Küche und legt sich später spärlich bekleidet ins Bett. "Weil ich das immer so tue", gibt sie bei der Kripo zu Protokoll. Der 58-Jährige gesellt sich zu ihr und wird sexuell zudringlich. Das Opfer dieser Attacke greift zum Handy, ruft die Mutter an und bittet dringend: "Hol' mich ab." Das geschieht dann auch.
Polizei und Staatsanwaltschaft beginnen nach einer Anzeige zu ermitteln. Doch der mutmaßliche Täter bleibt zunächst auf freiem Fuß. Erst viele Monate später kommt er in U-Haft. Denn dann liegt ein Gutachten vor, dem sich entnehmen lässt: An einem Slip der 13-Jährigen befanden sich DNA-Spuren ihres Vaters. Der Fall wurde als schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes angeklagt, der Beschuldigte nun von Polizeibeamten vor das Amberger Schöffengericht geführt. Im Prozess bat Verteidiger Andreas Lösche zum Auftakt um ein sogenanntes Rechtsgespräch. Danach wurde dem Angeklagten eine Haftstrafe zwischen zwei und zweieinhalb Jahren für ein umfassendes Geständnis zugesichert.
Über seinen Anwalt ließ der 58-Jährige mitteilen: "Es war so und ich bin tief beschämt." Ab dann konnte auf geladene Zeuge verzichtet werden. Auch dem Mädchen blieb eine Aussage erspart. Der sexuelle Übergriff führte zu einem eher überraschenden Ergebnis. Staatsanwältin Barbara Tutsch verlangte in ihrem Schlussvortrag zwei Jahre Haft und sah eine Bewährungschance für den bis dahin nie mit dem Gesetz kollidierten Mann. Sie empfahl dem Schöffengericht außerdem, ein Schmerzensgeld in Höhe von 2000 Euro für das Opfer zu verhängen. Diesem Antrag schloss sich Verteidiger Lösche an.
Unter dem Vorsitz von Markus Sand gelangten die Richter zum gleichen Urteil. "Sie haben einen nachhaltigen Hafteindruck bekommen und zeigen Reue", ließ Sand anklingen und verhängte eine Kontaktsperre des Vaters zu seiner inzwischen 15 Jahre alten Tochter. "Es sei denn", so schränkte er ein, "sie will es selber." Doch darauf deutet momentan eher wenig hin.













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