Tännesberg
14.04.2022 - 10:56 Uhr

Diskussion über geplante Lagerhalle in Tännesberg

Wegen zahlreicher Bedenken aus der Bevölkerung hätte sich Altbürgermeister Werner Braun einen Ortstermin zur angedachten Lagerhalle auf Flurnummer 601, Gemarkung Tännesberg, gewünscht.

Beim Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer Lagerhalle auf Flurnummer 601, Gemarkung Tännesberg, gab es im Marktgemeinderat erheblichen Diskussionsbedarf. Ohne Baugenehmigung wurden bereits Maßnahmen durchgeführt, die vom Landratsamt eingestellt wurden. Der Marktgemeinderat ist kein „Absegnungsorgan“, sagte Altbürgermeister Werner Braun. Er hätte sich aufgrund der Tragweite des Vorhabens sogar einen Ortstermin gewünscht. Nicht nur ihm seien Bedenken aus der Bevölkerung zugetragen worden, dass in absehbarer Zeit durch eine Nutzungsänderung Probleme entstehen könnten. Deshalb wäre es besser gewesen, vor Ort für klare Verhältnisse zu sorgen, sagte er. „Bei einer Nutzungsänderung ist neu zu entscheiden“, resümierte Bürgermeister Ludwig Gürtler und stellte den Antrag zur Abstimmung, der mehrheitlich genehmigt wurde.

Der Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Jungviehstalles mit Mistlagerplatz auf Flurnummer 15, Gemarkung Woppenrieth, der Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses mit Einliegerwohnung auf Flurnummer 417, Gemarkung Großenschwand, der Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Carports auf Flurnummer 453, Gemarkung Tännesberg und der Antrag auf Baugenehmigung zum Abbruch der bestehenden Garage einschließlich Nebengebäude und Neubau an das bestehende Zweifamilienhaus einschließlich drei Garagen auf Flurnummer 29/6, Gemarkung Kleinschwand wurden vom Marktgemeinderat einstimmig genehmigt.

Für die zusätzlich in die Tagesordnung aufgenommenen Anträge auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Carports in Holzbauweise mit Pultdach auf Flurnummer 847/18, Gemarkung Tännesberg, und den Umbau des bestehenden Wohnhauses auf Flurnummer 847/48, Gemarkung Tännesberg, wurde die Befreiung von den Vorgaben des Bebauungsplanes einstimmig erteilt.

Der Antrag auf Neuerteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Bewirtschaftung der Weiheranlage auf Flurnummer 338, Gemarkung Tännesberg, wurde einstimmig genehmigt.

 
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