Teublitz
17.05.2024 - 16:45 Uhr

Ab Juni ist das Parken im Wild- und Freizeitpark Höllohe nicht mehr gratis

Die 200 Parkplätze am Wild- und Freizeitpark Höllohe sind ab Juni für die Besucher kostenpflichtig. Eine kameragestützte Parkraumüberwachung kontrolliert eventuelle Parkverstöße.

150 neue Parkplätze gibt es jetzt in der Höllohe. Die Investitionen müssen auch refinanziert werden. Ab Juni werden Parkgebühren erhoben. Bild: bl
150 neue Parkplätze gibt es jetzt in der Höllohe. Die Investitionen müssen auch refinanziert werden. Ab Juni werden Parkgebühren erhoben.

Besucher des Wild- nd Freizeitparks Höllohe müssen künftig für das Parken zahlen. Mit Einführung der Parkgebühren am Wild- und Freizeitpark Höllohe zeichnet das Erlanger Unternehmen ParkRaum-Management PRM GmbH im Auftrag des Landkreises Schwandorf für die Bewirtschaftung der Parkflächen verantwortlich. Der Eintritt in den Wild- und Freizeitpark ist für die Besucher weiterhin kostenfrei.

„Bei der Staffelung der Parkgebühr haben wir die Kosten für die Besucher bewusst sehr niedrigschwellig und familienfreundlich gehalten“, so Landrat Thomas Ebeling. „Die Einnahmen aus den künftigen Parkgebühren sollen dazu dienen, unsere Investitionen, die wir kontinuierlich in den Wild- und Freizeitpark Höllohe vornehmen, teilweise zu refinanzieren.“

Wie aus einer Mitteilung des Landratsamtes Schwandorf hervorgeht, zählt die Höllohe jährlich etwa 140.000 Besucher und ist ein touristisches Aushängeschild der Region. Um dem hohen Besucheraufkommen Rechnung zu tragen, investierte der Landkreis Schwandorf, unterstützt durch EU-Fördermittel, rund 1,2 Millionen Euro in das kürzlich neu eröffnete Empfangs- und Besucherzentrum. Parallel dazu wurden die Parkraumkapazitäten von vormals 50 auf 200 Stellplätze erweitert. Die 150 neu geschaffenen Stellplätze sind jeweils drei Meter breit und bieten damit Familien mit Kindern viel Platz beim Ein- und Aussteigen.

Kameraerkennung vermeidet Folgekosten

„Durch die Entscheidung für eine Parkraumüberwachung mittels Kameraerkennung entstehen dem Landkreis keine Folgekosten für die mitunter hohen Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten, wie sie bei einer Bewirtschaftung mit Parkplatzschranken anfallen können“, so Marko Guljelmovic, Geschäftsführer der Parkraum-Management PRM GmbH. Guljelmovic verweist gleichzeitig auf die zahlreichen Bezahloptionen, die der Wild- und Freizeitpark seinen Besucher anbietet: „Nicht jeder hat immer passendes Bargeld zum Bezahlen seines Parkvorgangs zur Hand. Deshalb war es dem Landkreis Schwandorf und uns wichtig, an den beiden neu installierten Bezahlautomaten möglichst viele Zahlungsoptionen bereitzustellen. Zusätzlich können Parkvorgänge über die Web-Seite von PRM noch bis 48 Stunden nach Beenden des Parkvorgangs bezahlt werden.“

Parkgebühren und Bezahloptionen

Bis zu einer Stunde ist für Besucher des Wild- und Freizeitparks Höllohe das Parken kostenlos. Darüber hinaus entsteht eine Parkgebühr von einem Euro je angefangener Stunde. Die maximale Parkgebühr pro Kalendertag beträgt vier Euro. Als Langzeittarife sind Monatstickets für zehn Euro sowie Jahrestickets für 30 Euro online über die PRM-Webseite (www.prm-parken,de) buchbar.

Bezahlen können die Besucher des Wild- und Freizeitparks Höllohe an den beiden Parkautomaten mit Münzgeld oder bargeldlos mit Kreditkarte, Girocard (vormals EC-Karte) sowie mit Google Pay oder Apple Pay über ihr Smartphone. Besucher, die vor Ort weder Bargeld, Bankkarte noch ihr Smartphone zur Hand haben, können ihre Parkgebühr über die Website von PRM (www.prm-parken.de) bis zu 48 Stunden nachträglich begleichen. Erfolgt keine Bezahlung des Parkvorgangs, so wird der Parkverstoß von PRM mit einer Vertragsstrafe in Höhe von 40 Euro geahndet.

Hintergrund:

Kontrolle mit Kennzeichenerkennung

  • So funktioniert es: Eine Kamera erfasst bei der Einfahrt das Kennzeichen des Fahrzeugs und speichert es mit der Ankunftszeit ab. Bei der Ausfahrt wird das Kennzeichen erneut gescannt. Eine Software überprüft, ob die Parkgebühr ordnungsgemäß entrichtet wurde. Hat der Autofahrer die Parkgebühr bezahlt, wird das erfasste Kennzeichen gelöscht, sobald er den Parkplatz verlassen hat.
  • Wer nicht bezahlt: Hat der Parkende vor Ort nicht bezahlt und lässt er die 48-stündige Frist für eine nachträgliche Bezahlung über die PRM-Webseite verstreichen, so wird von PRM nach einer Einzelprüfung des Parkvorgangs eine Datenabfrage zum Fahrzeughalter aus dem ZFZR (Auskunft aus dem Zentralen Fahrzeugregister) des Kraftfahrt-Bundesamtes angestoßen, um den Parkverstoß gegebenenfalls zu ahnden.
  • Keine Aufnahme von Personen:Bei der Kameraerkennung erfolgt keine Aufnahme von Personen. Die Kameras erfassen nur die Kennzeichen der ein- und ausfahrenden Fahrzeuge. Alle weiteren Bildbestandteile werden verpixelt aufgezeichnet. Mit den erfassten Kennzeichen werden keine Bewegungsprofile erstellt. Ebenso werden die aufgezeichneten Kennzeichendaten weder vom Landkreis Schwandorf noch von PRM zu Werbezwecken oder jedweden anderen Zwecken an Dritte weitergegeben.
  • Weitere Informationen: https://www.prm-parken.de/.
 
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