Gleich zum Auftakt der öffentlichen Sitzung hatten sich die Teunzer Gemeinderäte mit dem Planfeststellungsverfahren für das Projekt zu befassen. Angestrebt wird der Umbau der Kreuzung der B22 Weiden–Cham mit der Staatsstraße 2156 und der Kreisstraße SAD 42. Für das Anhörungsverfahren wird die Gemeinde Teunz gehört. Erste Planungen für den Umbau haben bereits vor elf Jahren begonnen.
Für das Vorhaben standen den Ratsmitgliedern Frank Viehmann und Joachim Ripper vom Staatlichen Bauamt Amberg-Sulzbach Rede und Antwort. In der Sitzung erläuterten sie ausführlich den derzeitigen Planungsstand und beantworteten Fragen aus der Mitte des Gremiums. Auslöser für den Umbau, so Frank Viehmann, sei die Unfallhäufigkeit an dieser Kreuzung: In den vergangenen 14 Jahren habe es in diesem Bereich immerhin 40 Mal „gekracht“, unter anderem waren zwei Toten und mehrere Schwerverletzte zu beklagen. Mit dem Vorhaben soll die Sicherheit an der Kreuzung erhöht, gleichzeitig auch der Verkehrsfluss verbessert werden.
Nach Prüfung mehrere möglicher Umbauvarianten habe sich die jetzige Planung als favorisiert herausgestellt. Wie lange es bis zur Umsetzung dauert, hänge auch von Stellungnahmen und Einwendungen aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung hab. Der Teunzer Gemeinderat jedenfalls befürwortete die vorgelegte Umbauvariante.
Grünes Licht gab es vom Gremium auch für eine Bauvoranfrage zur Errichtung einer Großraumgarage/kleinen Halle zur Unterbringung und Wartung privat genutzer Pkws und Krafträder mit Sozialraum in Fuchsberg. Mit Ja gestimmt wurde auch beim Antrag auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage in Teunz.
Angenommen wurden vom Gremium im nächsten Tagesordnungspunkte auch die Satzung für die öffentlichen Entwässerungsanlagen, die nach dem Bau von Abwasseranlagen notwendig geworden war. Des Weiteren konnte die Beitragskalkulation für die Entwässerungseinrichtungen in den Gemeindeteilen Burkhardsberg, Fuchsberg, Gutenfürst, Ödmiesbach, Schömersdorf, Teunz, Weiherhäusl und Zeinried gebilligt werden. Die Gebühren belaufen sich auf 1,78 Euro je Quadratmeter für die Grundstücksflächen und 13,04 Euro je Quadratmeter für die Geschossfläche. In die Beitrags- und Gebührensatzung werden folgende Gebühren übernommen: Grundgebühren 90/120 Euro, Einleitungsgebühr 1, 80 Euro.
Vertagt wurde die Entscheidung über einen Antrag auf Verkürzung des Entwässerungsgrabens an einem Feld- und Waldweg in Burkhardsberg. Dazu soll ein Ortstermin stattfinden. Abgelehnt wurde der Antrag eines Bürgers aus Teunz auf Umbau des Oberflurhydranten zu einem Unterflurhydranten vor seinem Anwesen im Fausnitzweg. Allerdings wurde eine Versetzung des Hydranten befürwortet, damit der Antragsteller seine Fahrzeuge auf dem eigenen Grundstück parken kann. Außerdem werde der Winterdienst erleichtert.
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