Thanstein
18.06.2018 - 16:35 Uhr

Auffrischung für Spielplatz

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Der Spielplatz ist nach dem Abriss des alten Schützenstadels und der Errichtung einer Treppe zum Burgturm das nächste Planungsprojekt der 
Dorferneuerung. mnt
Bildanhang Der Spielplatz ist nach dem Abriss des alten Schützenstadels und der Errichtung einer Treppe zum Burgturm das nächste Planungsprojekt der Dorferneuerung.

(mnt) Martin Stahr vom Amt für Ländliche Entwicklung konnte zur Sitzung rund 20 Personen begrüßen. Bettina Witt informierte über die private sowie zur Förderung von Kleinstunternehmen. Der Projektleiter freute sich, dass die Treppe zum Burgturm hergestellt wurde und somit die erste Maßnahme abgeschlossen ist.

Zunächst stellte Stahr die Entwurfsplanung des neuen Spielplatzes von Landschaftsarchitekt Gottfried Blank vor. Der örtliche Beauftragte Franz Mühlbauer erläuterte, dass man eine dritte Schaukel integrieren und die Sitzgelegenheit am Eingang überdachen und mit einem Tisch ausstatten sollte. Der Bereich soll auch gepflastert werden, dies und den Abbau alter Spielgeräte will die Dorfgemeinschaft in Eigenleistung vollbringen. Bei der Auswahl eines Spielehauses waren sich Vorstandschaft und Teilnehmer einig, jedoch gab es Diskussionsbedarf bei der Auswahl eines Spieleturms mit Rutsche.

Bei 55 000 Euro

Dieser sollte so ausgewählt werden, dass kleine und große Kinder damit spielen können. Desweiteren gab es die Idee, die Rutsche und den Spielbereich aufzuteilen, wie es bisher der Fall ist. Die Realisierung eines weiteren Laubbaums hat die Versammlung abgelehnt, da die Grundstücksabstände zu gering sind und dies zu Verschmutzung führe.

Die erste Kostenschätzung des Projekts beläuft sich auf ca. 55 000 Euro. Weitere Hinweise und Wünsche können jederzeit dem örtlichen Beauftragten Franz Mühlbauer mitgeteilt werden. Zum Thema Privatförderung erklärte Bettina Witt vom Amt für Ländliche Entwicklung, dass für Privatpersonen alles förderfähig sei, was zur nachhaltigen Verbesserung der Lebens-, Wohn-, Arbeits- und Umweltverhältnisse dient, insofern es aus Sicht des Amtes als förderfähig angesehen wird. So ist zum Beispiel eine dorfgerechte Gestaltung von Vorbereichs- und Hofräumen förderfähig, jedoch nicht die Verwendung von Verbundsteinen, wie zum Beispiel H- und S-Pflaster.

Auch zur Revitalisierung von Gebäuden und Modernisierung alter Häuser sind zum Beispiel Heizkörper und Anschlüsse förderfähig, jedoch nicht der Heizkessel. Hier verwies sie darauf, gerne beim Amt vorher nachzufragen und die Beratungsleistung von Landschaftsarchitekt Gottfried Blank in Anspruch zu nehmen; hier hat jeder Haushalt im Rahmen der Dorferneuerung fünf Stunden kostenlos zur Verfügung. Martin Stahr fügte hinzu, sich dafür direkt bei Herrn Blank zu melden oder in die Liste beim örtlichen Beauftragten Franz Mühlbauer einzutragen.

Alle Kontakte der Ansprechpartner werden an der Infotafel am Bushäuschen in Thanstein ausgehängt. Frau Witt verwies weiterhin darauf, dass vor Baubeginn und Investition die schriftliche Zustimmung des Förderantrags abgewartet werden müsse, Maßnahmen unter einem Investitionsbetrag von 6 000 Euro nicht förderfähig sind und das Objekt älter als 25 Jahre sein muss. Der Regelfördersatz beträgt 20 Prozent und höchstens 30 000 Euro je Anwesen. Es können während des kompletten Verlaufs der Dorferneuerung mehrere Anträge gestellt werden.

Für Baumaßnahmen an ortsplanerisch, kulturhistorisch oder denkmalpflegerischen Gebäuden können bis zu 60 Prozent gefördert werden, außerdem können auch Vereine eine Förderantrag stellen. Der Antrag ist mit allen Unterlagen beim Amt für Ländliche Entwicklung einzureichen, weitere Informationen geben dort Norbert Seitz (09631/7920-356) und Carola Schraml (09631/7920-358). Zur Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung führte sie auf, dass Investitionen zur Sicherung, Schaffung, Verbesserung und Ausdehnung in Frage kommen. Hier werden bis zu 60 Prozent gefördert, maximal 200 000 Euro.



Für Kleinstunternehmen

Als Kleinstunternehmen zählen Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Jahresumsatz. Sie erläuterte, dass unter anderem Ausgaben für PC und Software, der Erwerb von unbebauten Grundstücken sowie Ersatzinvestitionen nicht förderfähig sind. Weitere Informationen können bei Frau Schraml und Herrn Seitz eingeholt und auf der Webseite (www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/foerderung/004011/) des Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten eingesehen werden.

 
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