Thanstein
30.07.2024 - 16:31 Uhr

Neues Team stellt die Weichen für die Flurneuordnung Thanstein-Tännesried

Die Flurneuordnung Thanstein-Tännesried ist auf den weiteren Weg gebracht. Das Investitionsvolumen beträgt 2,5 Millionen Euro, kann aber noch variieren.

Die federführende Team der Flurneuordnung Thanstein-Tännesried: (von links) Lukas Wiesner, Klaus Dirscherl, Josef Dirschedl, Anna Schwarzmaier, Alfred Deml, Bürgermeister Walter Schauer, Michael Krämer, , Martin Mühlbauer, Peter Braun, Bernhard Kramer und Thomas Eiber. Bild: mnt
Die federführende Team der Flurneuordnung Thanstein-Tännesried: (von links) Lukas Wiesner, Klaus Dirscherl, Josef Dirschedl, Anna Schwarzmaier, Alfred Deml, Bürgermeister Walter Schauer, Michael Krämer, , Martin Mühlbauer, Peter Braun, Bernhard Kramer und Thomas Eiber.

Der Leiter der Abteilung Land- und Dorfentwicklung vom Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz, Steffen Schneider, konnte 60 Personen im Pfarrheim in Thanstein zur Vorstandswahl der Flurneuordnung Thanstein-Tännesried begrüßen und war sichtlich erfreut über die außergewöhnlich hohe Wahlbeteiligung von 53 Stimmberechtigten.

Planerische Gestaltung

Zunächst zeigte er den Stand des Flurneuordnungsverfahrens auf, welches im Januar 2024 mit einem Verwaltungsakt angeordnet und im Januar 2019 beantragt wurde. In der Zwischenzeit fanden zahlreiche Flurwerkstatt-Workshops zur Ideenfindung und Abgrenzung des Verfahrensgebiets statt. Steffen Schneider erläuterte weiter, dass die Vorstandschaft alle sechs Jahre neu gewählt werden muss, die Teilnehmergemeinschaft aus Grundeigentümern und Erbbauberechtigten (Teilnehmer) und Nebenbeteiligten (Inhaber von Rechten an Grundstücken) besteht. Die Vorstandschaft ist ehrenamtlich tätig und ist verantwortlich für die planerische und rechtliche Gestaltung des Verfahrensgebiets, welches unabhängig von den bisherigen Ergebnissen fortan neu betrachtet werden kann.

Baurätin Anna Schwarzmaier vom Amt für Ländliche Entwicklung wurde im Vorfeld als Vorstandschaftsvorsitzende bestimmt, deren Stellvertreter ist Technischer Amtmann Lukas Wiesner. Als Gemeindevertreter wird dem Vorstand außerdem Bürgermeister Walter Schauer automatisch angehören. Für die Ortsteile Thanstein und Tännesried standen je zwei Vorstände und zwei Stellvertreter zur Wahl. Örtliche Beauftragte, Wegebaumeister und Pflanzmeister werden, genauso wie ein stellvertretender Gemeindevertreter später durch die Vorstandschaft bestimmt. Vorstandsmitglieder erhalten für geleistete Stunden eine Entschädigung von 12,15 Euro pro Stunde, ein Rücktritt aus dem Ehrenamt ist nur bei besonderen Anlässen möglich, erklärte Steffen Schneider vom Amt für Ländliche Entwicklung.

Die Häufigkeit von Vorstandschaftssitzungen, die hauptsächlich öffentlich geführt werden, kann je nach Verfahrensstand stark variieren. In der Regel finden Sitzung allerdings drei- bis fünfmal jährlich statt. Für den Bereich Thanstein wurden Peter Braun (Vorsitzender) und Thomas Eiber (zweiter Vorsitzender) gewählt, in Tännesried sind Vorsitzender Michael Krämer und zweiter Vorsitzender Alfred Deml verantwortlich.

Prioritäten setzen

Abteilungsleiter Steffen Schneider erklärte, dass die Anordnung des Verfahrens mit einem Investitionsvolumen von 2,5 Millionen Euro erfolgte, aber noch erhöht werden kann. Aufgrund der unsicheren wirtschaftlichen Lage und den verhängten Förderstopps im vergangenen Jahr gehe man aktuell vorsichtig an die Aufgaben heran. Die Verantwortung der Teilnehmergesellschaft wird es aber in jedem Fall sein, zu erörtern, welche Maßnahmen dringend nötig sind und welche zunächst hinten angestellt werden können, so Schneider.

Viele Fragen bezogen sich auf das Verfahrensgebiet, welches in der Flurwerkstatt entworfen und auch bei der Einleitung des Verfahrens vorgestellt wurde. Einige Eigentümer waren mit den gleichen Flächen bereits im letzten Verfahren beteiligt. Diese Fälle sind durch die Vorstandschaft zu prüfen, notfalls könne ein Antrag auf Änderung des Verfahrensgebiets gestellt werden oder diese Flächen kostenseitig differenziert betrachtet werden.

Hintergrund:

Flurneuordnung

  • Ziel: Zur Verbesserung der Agrarstruktur und Stärkung der Wirtschaftskraft werden Grundbesitz zweckmäßig neu geordnet, Projekte von Gemeinden oder öffentlichen Planungsträgern unterstützt sowie Natur und Landschaft erhalten und gestaltet. Grundeigentümer sowie Bürger sind aufgerufen, bei der Gestaltung ihres heimatlichen Lebensraumes aktiv mitzuwirken.
  • Voraussetzungen: Zur Durchführung einer Flurneuordnung ist die Einleitung eines Verfahrens nach dem Flurbereinigungsgesetz erforderlich. Dazu stellen Gemeinden oder Grundeigentümer einen schriftlichen Antrag beim zuständigen Amt für Ländliche Entwicklung. Das Amt prüft, ob die Voraussetzungen für die Durchführung einer Flurneuordnung gegeben und die Beteiligten zur Mitwirkung bereit sind.
  • Förderfähig: Ausgaben für die Planung und Herstellung von Straßen und Wegen,
    wasserwirtschaftliche Maßnahmen, Maßnahmen des Bodenschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege, Projekte für Freizeit und Erholung. Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
 
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