Theisseil
17.03.2025 - 09:56 Uhr
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Gemeinderat Theisseil: Querungshilfe abgelehnt, Radweg rückt näher

Ein sicherer Zugang zur Bushaltestelle in Letzau soll her: Doch Vorschläge der Feuerwehrjugend treffen auf Ablehnung. Stattdessen wird eine vorhandene Unterführung mit einem kleinen Umweg favorisiert.

Links am Bildrand ist die Bushaltestelle an der Staatsstraße Richtung Weiden zu sehen. Der Weg durch die Unterführung mit anschließender Treppe würde eine Umweg von 100 Meter bedeuten. Bild: fz
Links am Bildrand ist die Bushaltestelle an der Staatsstraße Richtung Weiden zu sehen. Der Weg durch die Unterführung mit anschließender Treppe würde eine Umweg von 100 Meter bedeuten.

Eine Kuriosität am Rande: In der Gemeinderatssitzung Theisseil gab es zwei Sitzungsleiter. Zweiter Bürgermeister Karl Völkl eröffnete die Sitzung, weil Bürgermeister Johannes Kett im Stau feststeckte. Kett verspätete sich um 30 Minuten und übernahm dann ab dem zweiten Tagesordnungspunkt. Den ersten Punkt, die Querungshilfe über die Staatsstraße von Weiden nach Vohenstrauß bei der Abzweigung Letzau, behandelte Völkl. Dabei registrierte er etliche Zuhörer aus den Reihen der Feuerwehr Letzau. Die Feuerwehrjugend hatte beantragt, für ein sicheres Überqueren der Staatsstraße zur Bushaltestelle Richtung Weiden drei Varianten zu prüfen.

Dazu zählten eine Verkehrsinsel, eine Ampel und als Drittes ein Übergang. In der Sitzung am 16. Januar lag der Antrag vor, der nach Diskussion an die Fachbehörden weitergeleitet wurde. Deren Antwort gab Völkl nun bekannt. Karl Lukas von der Landkreisbehörde betonte, dass in dem Bereich die Staatsstraße auf 60 km/h beschränkt sei. Die Notwendigkeit einer Fußgängerüberführung setze voraus, dass mindestens 50 Personen in Spitzenstunden die Straße überqueren. Felix Steghöfer vom Staatlichen Bauamt stellte fest, dass eine bauliche Umsetzung nur in Betracht komme, wenn es keine andere Möglichkeit gebe. Diese sei laut Steghöfer gegeben, da nahe der Bushaltestelle eine Unterführung der Staatsstraße vorhanden sei und ein Umweg von nur 100 Metern mit Treppe akzeptabel sei.

Auch die Polizeiinspektion Neustadt/WN sieht keine Notwendigkeit. Sie beruft sich dabei auf nur einen glimpflichen Verkehrsunfall im Jahr 2024 mit einer jugendlichen Straßenquererin. Verkehrsinsel, Ampel und Überführung seien keine Optionen, es bleibe nur der Zugang zur Haltestelle durch die Unterführung „Fichtenstraße“, resümierte Völkl. Für die von den Jugendlichen vorgeschlagene vierte Möglichkeit, „Elternlotsen“, habe sich übrigens niemand gemeldet.

Völkl und die Gemeinderäte sahen kaum eine andere Möglichkeit als den Zuweg durch die Unterführung. „Auf übergeordnete Behörden brauchen wir da nicht hoffen, da müssen wir selbst das Heft des Handelns in die Hand nehmen“, sagte Völkl. Die Gemeinderäte blickten dabei auf den nächsten Punkt „Radweg Weiden–Vohenstrauß“, dessen kommender Verlauf durchaus hier hineinspielen könnte. Also sei Warten angesagt.

Danach übernahm Bürgermeister Johannes Kett und brachte den Bau eines Radweges zwischen Weiden und Vohenstrauß zur Sprache. Laut Machbarkeitsstudie soll der Weg ab Tröglersricht über Theisseil und Letzau in Richtung Albersrieth verlaufen, um an den Bocklradweg anzuschließen. Fünf Bauabschnitte sind dafür vorgesehen, und für den dritten Abschnitt müsste die Gemeinde Theisseil die Leitung übernehmen. Die Kosten trägt der Freistaat. Die Grundsatzentscheidung für diese Übernahme fiel einstimmig.

Ein weiterer Punkt war die Beteiligung an der Bündelausschreibung des Bayerischen Gemeindetages am 1. Januar 2026 für einen Stromvertrag. Die Gemeinde schließt sich dieser Ausschreibung an. Am Ende der Sitzung wollte Sepp Herrlein vom Bürgermeister den Stand der Verhandlungen bezüglich Wasser mit der Stadt Weiden wissen. „In der nächsten Sitzung werde ich hierzu Fakten nennen können“, antwortete Bürgermeister Kett.

Staatsstraße Vohenstrauß nach Weiden:

Bushaltestelle Richtung Weiden

  • Drei Varianten zur Querung von der Feuerwehrjugend beantragt: Verkehrsinsel, Ampel und Überquerung per Brücke
  • Hierzu begründete Ablegung durch die Fachbehörden
  • Verbleibende Möglichkeit Zugang durch die Unterführung mit Zugang und Treppe
  • Tatsächlicher Umweg hundert Meter
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