Amtsgerichtsdirektor Thomas Weiß macht deutlich, dass es darum gehe, die Mitarbeiter des Gerichts, aber auch die Bürger vor einer Ansteckung zu schützen. Daher sei auch der Besucherverkehr auf das Nötigste eingeschränkt. Termine finden nur in unabsehbaren Verfahren nach vorheriger telefonischer Absprache statt.
In allen eilbedürftigen Verfahren, wie beispielsweise bei Betreuungen oder Genehmigung von freiheitsbeschränkenden Maßnahmen, eiligen Sorgerechtsentscheidungen und Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz sei aber sichergestellt, dass die notwendigen Entscheidungen zeitnah getroffen werden. Die Mitarbeiter des Gerichtes arbeiten derzeit teilweise im Homeoffice. Sie sind dort jedoch über ihre dienstlichen Telefonnummern erreichbar. Dadurch könne die Funktionsfähigkeit des Amtsgerichts aufrechterhalten werden.
Sollten Bürger ein Anliegen haben, werden sie gebeten, sich vorab telefonisch oder per E-Mail mit dem Gericht in Verbindung zu setzen. Falls eine Ladung zugestellt wurde, sind die Geladenen auch weiterhin verpflichtet, zum Gericht zu kommen. In Zweifelsfällen sollten sie das Amtsgericht kontaktieren.















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