Der Bundestag hat mit dem Ende Oktober in Kraft getretenen "Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung", auch als Bau-Turbo bekannt, schnelleren und einfacheren Wohnungsbau ermöglicht. Ziel sei, kommunale Verfahren zu entlasten, Planungen zu beschleunigen und Wohnraum schneller verfügbar zu machen.
Das Thema stand kürzlich auf der Agenda der Bürgermeister-Dienstversammlung, zu der das Landratsamt in den historischen Rathaussaal in Tirschenreuth eingeladen hatte. Der Bau-Turbo sei eine "Experimentierklausel" und lasse den Gemeinden "mehr Spielraum als bisher", informierte Landrat Roland Grillmeier. Die Kommunen sollten das neue Gesetz zügig anwenden und umsetzen. Aber: "Alles mit Augenmaß, bitte", gab er den Rathauschefs mit auf den Weg. "Wir müssen gemeinsam einen Weg finden. Wir wollen alle nicht, dass alles zugepflastert wird."
Weitreichende Folgen
Sebastian Kern, Abteilungsleiter Bau, Umwelt und Verkehr, sagte, dass die Neuerung zwar mehr Entscheidungshoheit biete. Werde ein Bauvorhaben jedoch nicht innerhalb von drei Monaten explizit abgelehnt, gelte es als genehmigt. Jede Gemeinde müsse sich daher fragen: "Wollen wir das Vorhaben zulassen oder nicht? Fügt es sich ins Ortsbild ein?" Auf das Gaspedal müssen also künftig die Kommunen treten. Dies könne weitreichende Folgen haben und viele Gremien vor Herausforderungen stellen. Eine Ablehnung beispielsweise aus Sicherheitsgründen bremse den Turbo, ebenso eine Umweltverträglichkeitsprüfung.
Daneben gebe es noch weitere offene Fragen. "Ich hoffe, Ihre Gemeinde hat genügend Personal, das umzusetzen", sprach der Referent einen weiteren Aspekt an. Kommunen sollten sich künftig als Erstes fragen, wann sie den Bau-Turbo anwenden und wo sie städtebaulich hin wollten, riet Kern.
Realistisch einordnen
Grundsätzlich begrüße der Baujurist die Gesetzesänderung und sehe sie als Chance, antwortete er auf Anfrage von Oberpfalz-Medien. Man müsse das Gesetz aber realistisch einordnen: "Es handelt sich um eine neue Gesetzeslage mit sogenannten unbestimmten Rechtsbegriffen. Deren Auslegung ist bei einer neuen Norm immer noch nicht mit gefestigter Rechtsprechung versehen, was in der Natur der Sache liegt. Das Bauamt Tirschenreuth wendet das neue Gesetz uneingeschränkt unter den geltenden Bedingungen an." Ob es wirklich schneller zu neuem Wohnraum führen werde und wie nachhaltig, ressourcenschonend oder klimaverträglich es sei, könne zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beurteilt werden.
Bundesweit stößt das neue Gesetz allerdings auf Kritik. Ein Bündnis aus mehreren Verbänden, darunter Natur- und Umweltschützer, Architekten, DGB oder VdK, ist gegen den Bau-Turbo. Die Regelung setze "klima- und flächenschutzpolitische Fehlanreize und hat potenziell gravierende Konsequenzen für die Siedlungspolitik, die Lebensqualität, die sozial-ökologische Transformation der Wohnungspolitik sowie für die Planungs- und Beteiligungskultur in Deutschland", heißt es in einem offenen Schreiben. Kommunen könnten dazu verleitet werden, das reguläre Baurecht zu umgehen. Bodenspekulation könne "in großem Stil Tür und Tor geöffnet" oder wertvolle Ökosysteme bei der Umwandlung von Grün- in Bauland zerstört werden, warnt das Bündnis weiter.
"Bauen muss agiler werden"
"Weitermachen wie bisher ist keine Option", sagen hingegen Christian und Peter Brückner aus Tirschenreuth. "Daher begrüßen wir es, wenn das Bundesbauministerium die Initiative ergreift, um den Wohnungsbau durch schnellere und einfachere Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. Wir als Architekten sind tagtäglich mit der enormen Überregulierung der Baubranche befasst. Bauen muss agiler werden, sich aktualisieren, um die gegenwärtigen Herausforderungen zu meistern", antworten sie auf Anfrage von Oberpfalz-Medien.
Und weiter: "Wir plädieren aber auch für nachhaltige Veränderung. Schnelligkeit und Quantität dürfen nicht die einzigen Gradmesser sein, sonst werden wir unserer Verantwortung, für die Zukunft zu bauen, nicht gerecht. Unser Wunsch wäre es, die Transformations- und Umbaukultur sowie den verantwortungsvollen Umgang mit unseren Ressourcen stärker in den Fokus der Politik und der Menschen zu rücken."
Chance und Herausforderung
Peter Stahl-Grüneich unterstützt "grundsätzlich jede Vereinfachung im Bauwesen, da diese sowohl die Wirtschaft ankurbeln als auch die dringend benötigte Schaffung von Wohnraum vorantreiben kann". Für den Tirschenreuther Architekten ist der Bau-Turbo Chance und Herausforderung zugleich. "Wenn er richtig angewendet wird – insbesondere bei der Nachverdichtung im städtischen Raum und der Schaffung von Wohnraum im Bestand – kann er den Wohnungsbau beschleunigen und so einen wichtigen Beitrag zur Lösung des Wohnraummangels leisten. Aber im Außenbereich sollten wir äußerst vorsichtig sein, um die Ressourcen nicht übermäßig zu beanspruchen und wertvolle Flächen nicht unnötig zu versiegeln. Wir müssen sicherstellen, dass Neubauten nicht auf Kosten der Umwelt und der langfristigen Klimaziele gehen." Insgesamt solle der Bau-Turbo "mit Bedacht eingesetzt werden", da er Chancen und Risiken berge unter dem Motto: "Man will, aber kann nicht – ohne die nötige Sorgfalt."
Ungenutzte Potenziale
"Der Bau-Turbo kann einen wichtigen Impuls geben, um die Konjunktur wieder in Gang zu bringen", meint Adrian Blödt, Obermeister der Zimmererinnung Nordoberpfalz, aus Kohlberg (Landkreis Neustadt/WN). Die Gesetzesänderung ziele darauf ab, "die Rahmenbedingungen für die Bebauung zu verbessern". Konsequent angewendet, könnten bislang "ungenutzte Potenziale aktiviert werden", findet der Bauphysiker. "Besonders die Möglichkeit zur Nachverdichtung ermöglicht eine umweltfreundliche Schaffung von Wohnraum, da hierbei Flächen genutzt werden, die bereits versiegelt sind."
Entscheidend sei allerdings, "dass der Wille der Gemeinden vorhanden ist, diesen Weg zu beschreiten. Es liegt an den Kommunen, den Schritt zu größerer Eigenverantwortung zu wagen". Dank des Bau-Turbos seien künftig "die ‚Ausreden‘ weg". Zentrale Frage bleibe jedoch, "ob der Mut zur Umsetzung und zur verstärkten Eigenverantwortung vorhanden ist", sagt Blödt.
Der Bau-Turbo
- seit 30. Oktober 2025 in Kraft
- gilt zunächst bis 31. Dezember 2030
- bauplanungsrechtliche Sonderregelung (Paragraf 246e Bau-Gesetzbuch)
- ermöglicht es Gemeinden, unter bestimmten Voraussetzungen von Vorgaben des Bauplanungsrechts ohne Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplans abzuweichen
- Ziele: mehr und schneller bezahlbaren Wohnraum schaffen, Verwaltungsaufwand reduzieren
Quelle: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)













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