Das Bayerische Landesamt für Umwelt hat die Wolfsgebiete in Bayern neu definiert. Ab dem 1. Oktober 2026 gelten die neuen Regelungen, die im Bayerischen Ministerialblatt veröffentlicht wurden. Ein neues Wolfsgebiet ist das Territorium Hinterwald im Landkreis Tirschenreuth. Laut der Bekanntmachung müssen Nutztierhalter in diesen Gebieten innerhalb eines Jahres einen Herdenschutz einrichten, um Schadensausgleich zu erhalten. Das Landesamt rät, Tiere mit wolfsabweisenden Zäunen zu schützen.
Ein Wolf oder Wolfsrudel gilt als standorttreu, wenn es über sechs Monate nachgewiesen wird. In einem Umkreis von 15 Kilometern wird dann ein Wolfsgebiet ausgewiesen. Weitere Informationen sind im UmweltAtlas und auf der Webseite des Landesamts zu finden.













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