Tirschenreuth
12.07.2024 - 14:22 Uhr
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Warum beim Kitzrettern in der Oberpfalz oft Tränen fließen

Das Retten von Rehkitzen vor der Mahd macht die ehrenamtlichen Helfer ungemein glücklich. Doch trotz der modernen Absuchmöglichkeiten mit Drohnen werden viele Jungtiere noch immer beim Mähen getötet.

"Das war für mich der Horror. Ich konnte nicht mehr aufhören zu weinen und hatte anschließend Albträume." - "So etwas ist einfach nur grausam." - "Mir ist hinterher immer nur speiübel." Dies sind drei Sätze von drei Menschen, die in der nördlichen Oberpfalz und im Fichtelgebirge in der Rehkitzrettung aktiv sind.

Melissa, die in der Öffentlichkeit nicht ihren ganzen Namen nennen möchte, Jutta Fraas und Dieter Brandl müssen immer wieder entsetzliches Tierleid miterleben. Nämlich dann, wenn einzelne unverantwortliche Landwirte nicht ihrer Pflicht nachkommen, sich zu vergewissern, dass keine Rehkitze - oder auch andere Tiere - in ihren Feldern und Wiesen liegen, bevor sie mit der Mahd beginnen.

Die Landwirte aufrütteln

In den vergangenen Tagen häuften sich Fälle, bei denen Rehkitze durch Mähmaschinen getötet wurden oder - nach stundenlangen Qualen - erlöst werden mussten. Deswegen wollen die drei Tierschützer auf das Problem aufmerksam machen und Landwirte, die nicht kooperativ sind, aufrütteln.

Eines ist den Kitzrettern besonders wichtig, und sie betonen dies im Gespräch mit der Redaktion unisono: Es seien nur einzelne Bauern, die sich nicht um das Leid der Kitze auf ihren landwirtschaftlichen Flächen scherten. Weitaus die meisten Landwirte seien sehr kooperativ und arbeiteten mit den ehrenamtlichen Tierrettern und Jägern zusammen. Daher sei es ungerecht, alle Landwirte über einen Kamm zu scheren und diese unter Generalverdacht zu stellen.

Jedes Jahr werden Rehkitze im Frühjahr bei Mäharbeiten verletzt oder getötet. Wegen klimatischer Veränderungen und entsprechenden Futterangebots gebären Rehe ihre Jungtiere immer früher. Auch die Landwirte mähen immer früher und öfter. Die Kitze kommen um, da die Ricken, wie weibliche Rehe in der Jägersprache genannt werden, ihren Nachwuchs in Wiesen und Futteranbauflächen ablegen. Bei Gefahr, also wenn sich Mähfahrzeuge nähern, ducken sich die Jungtiere instinktiv und fallen somit dem Mähwerk zum Opfer, wenn sie nicht rechtzeitig entdeckt werden.

Und da kommt die Kitzrettung ins Spiel, für die es zum Beispiel in Tirschenreuth einen Verein gibt, aber auch in Oberfranken. Melissa ist berufstätig und im Ehrenamt Drohnenpilotin beim Tirschenreuther Verein. Vor drei Jahren ist sie über den Maschinenring auf das Problem der verletzten und getöteten Kitze aufmerksam geworden und machte dann den Flugschein für Drohnen. Sie berichtet von drei dramatischen Vorfällen in der nördlichen Oberpfalz in der jüngsten Zeit. Auch Anzeigen gegen Landwirte habe es in diesem Zusammenhang gegeben. Ein Tier sei schon tot gewesen, ein anderes, das der Bauer einfach habe liegen lassen, habe der Tirschenreuther Dieter Brandl erlöst.

Keine Ausreden mehr

Nach Meinung der 28-Jährigen gibt es keine Ausreden mehr für die Landwirte, einfach zu mähen, ohne vorher die Felder und Wiesen selbst mit Drohnen abzufliegen oder abfliegen zu lassen. Diese Kontrolle sei kostenlos, genügend Flugobjekte seien vorhanden. Wichtig sei es, unmittelbar nach dem Abfliegen mit dem Mähen zu beginnen. Denn wenn mehrere Stunden zwischen dem Flug und der Mahd vergingen, könnten die Ricken inzwischen wieder Kitze abgelegt haben.

Jutta Fraas ist Jägerin und begeht zwei Reviere bei Hildenbach und Schönbrunn. Die 57 Jahre alte Inhaberin eines Kosmetikstudios fliegt selbst mit Drohnen Grundstücke ab. Auch sie berichtet von toten Kitzen und solchen, denen die Beine abgemäht worden sind. "Dann sucht die Mutter und schreit nach ihrem Kitz." Dies seien furchtbare Szenen. Ebenso grausam sei es, Kitze erlösen zu müssen. Der Fachbegriff dafür heiße "abfangen", also das Tier mit dem Messer töten. "Das muss so schnell wie möglich passieren. Und das ist alles andere als schön." Die Wunsiedlerin weiß ebenfalls von vielen Landwirten, die sich vorbildlich verhielten, ruft aber die kleine Minderheit der "schwarzen Schafe" auf, sich doch zu melden, wenn das Mähen ansteht.

Dieter Brandl betreibt mit seiner Familie seit 30 Jahren ehrenamtlich eine Pflegestation für Wildtiere in Tirschenreuth. Zurzeit haben nach seinen Worten rund 200 Tiere bei ihm Asyl und Pflege gefunden. Der 56-jährige Hausmeister nimmt alle möglichen Tiere auf, die verletzt sind: Vögel, Eichhörnchen, Marder oder eben auch Rehkitze. Er wird gerufen, wenn es gilt, verletzte Tiere zu erlösen. Je größer die Maschinen der Landwirte werden, desto größer werde auch das Leid der Tiere. Vor kurzem habe er ein Kitz "abfangen" müssen, das "komplett zerschreddert" gewesen sei, jedoch noch gelebt habe. Der Landwirt habe dies gesehen - und nichts unternommen.

Auswilderung oft nicht möglich

"Ich habe aber auch schon 60 Rehkitze aufgezogen", sagt Brandl. Ausgewildert werden könnten diese nicht mehr, denn sie seien bereits zu sehr auf Menschen geprägt. Das Abfliegen koste die Landwirte nichts, Spenden seien willkommen. Strafen könnten allerdings teuer werden, warnt der Tierschützer. Bis zu 10 000 oder 15 000 Euro könnten hier fällig werden. Daher: "Die Landwirte sollten halt einfach das Telefon in die Hand nehmen und anrufen."

Hintergrund:

Das ist die Rechtslage

  • Der Staat hat den Tierschutz im Artikel 20 a des Grundgesetzes (GG) aufgenommen. Dieser ist damit ein Staatsziel. Das bedingt, dass Schutzmaßnahmen soweit wie möglich bei der Mahd zu ergreifen sind.
  • Überdies bestimmt Paragraf 1 des Tierschutzgesetzes, dass niemand ohne vernünftigen Grund Tieren Leiden und Schmerzen zufügen darf.
  • Wer das Jagdrecht hat, ist zur Hege verpflichtet. Das ist nach Paragraf 3 des Jagdgesetzes der Eigentümer, also meist der Landwirt: „Das Jagdrecht steht dem Eigentümer auf seinem Grund und Boden zu.“
  • Nach Paragraf 39, Absatz 1, Naturschutzgesetz ist es verboten, wildlebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu verletzen oder zu töten. Die Mahd ist ohne Schutzmaßnahme für sich alleine kein Grund, ein Tier zu verletzen oder zu töten. Entsprechend des sogenannten Verursacherprinzips, sind somit primär der Landwirt und der Fahrer oder Maschinenführer für das Absuchen des Landes verantwortlich. Für den Jagdausübungsberechtigten ergibt sich zwar eine Mitwirkungspflicht, allerdings ist es der Landwirt, der durch die Mähmaßnahmen eine Gefahr verursacht.
  • Bei Zuwiderhandlungen drohen Geld- und sogar Freiheitsstrafen.
  • Quelle: Agararheute
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