Tirschenreuth
07.10.2019 - 13:57 Uhr

Damit Autofahrer den Durchblick behalten

In den Werkstätten und beim TÜV gibt es im Oktober wieder den kostenlosen Licht-Test. TÜV-Prüfer Anton Hegen gibt noch ein paar zusätzliche Tipps.

TÜV-Sachverständiger Anton Hegen beim Einstellen eines Abblendlichtes. Bild: kro
TÜV-Sachverständiger Anton Hegen beim Einstellen eines Abblendlichtes.

Der Herbst hat bereits Einzug gehalten. Dies erkennt man auch daran, dass in den Morgenstunden oftmals der Nebel aufzieht. Für die Autofahrer bleibt gar nichts anderes übrig, als mit Licht zu fahren. Doch kaum etwas ist schlimmer, als wenn das Licht eines entgegenkommenden Fahrzeugs blendet oder wenn ein Wagen als "Einäugiger" unterwegs ist. Fast jedes dritte Auto fährt mit einer defekten Lichtanlage umher und jedes zehnte Auto blendet andere Fahrer.

Im Oktober bieten das Deutsche Kraftfahrzeuggewerbe und die Deutsche Verkehrswacht mit den Werkstätten den kostenlosen Licht-Test an, den es schon seit 1956 gibt. Auch beim TÜV kann man das Licht kostenlos checken und bei Bedarf auch einstellen lassen - sofern der TÜV-Prüfer an die Einstellschrauben der Scheinwerfer leicht herankommt. TÜV-Prüfer Anton Hegen von der Prüfstation in Tirschenreuth rät: "Lassen Sie die Lichter auch während des Jahres öfter mal prüfen, nicht nur im Oktober. Denn nichts ist schlimmer als ein falsch eingestelltes Licht oder wenn gar eine Leuchte nicht mehr brennt."

Beim Lichttest werden laut Hegen nicht nur das Abblend- und das Fernlicht oder mögliche Zusatzscheinwerfer kontrolliert. Zur Kontrolle gehören auch die Begrenzungs- und Parkleuchten, die Brems- und Schlusslichter, aber auch die Blinker, die Warnblinkanlage und die Nebelschlussleuchte.

Anton Hegen hat noch einen weiteren Tipp parat: "Wenn man eine Xenon-Scheinwerferanlage im Auto hat, hat das Fahrzeug auch eine Scheinwerfer-Waschanlage. Diese muss bei eingeschaltetem Licht beim Betätigen der Waschanlage auch funktionieren - sprich die Scheinwerfer müssen angespritzt und gereinigt werden." Sollte dies bei der TÜV-Untersuchung nicht funktionieren, sei dies sogar ein erheblicher Mangel und die TÜV-Plakette werde nicht zugeteilt.

 
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