So schnell kann es gehen: Ein Landwirt aus dem östlichen Landkreis Tirschenreuth schickte im Februar 2024 mehrere Rinder zum Schlachthof. Eines seiner Tiere soll jedoch ein entzündetes Euter gehabt haben. Deshalb musste sich der dreifache Familienvater nun am vergangenen Donnerstag vor dem Amtsgericht wegen eines Vergehens nach dem Tierschutzgesetz verantworten.
Der Angeklagte ist Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebs, in dem überwiegend Rinder gehalten werden. Zu besagtem Zeitpunkt sollen es etwa 400 Stück gewesen sein. Wie Staatsanwältin Marie Schiller bei der Verhandlung ausführte, sei bei der Fleischuntersuchung im Schlachthof das stark entzündete Euter aufgefallen. Zudem seien Streptokokken und Kolibakterien festgestellt worden.
"Umgehende Behandlung erfordert"
Laut Staatsanwältin habe das eine „umgehende Behandlung durch einen Tierarzt erfordert“. Sie unterstellte dem Angeklagten eine vorsätzliche Handlung, da das Tier, obwohl die Entzündungen hätten auffallen müssen, zum Schlachthof geschickt worden sei.
Verteidiger Martin Jensch sprach für seinen Mandanten, der seit 2010 Landwirt sei und den Hof arbeitsteilig organisiert habe. Der Angeklagte führe einen Familienbetrieb und sei verheiratet. In seinem Betrieb seien zu besagtem Zeitpunkt vier Melker angestellt gewesen. „Es gibt eine Melkordnung“, führte Jensch aus. „Melker waren angewiesen, eine Sichtprüfung des Euters vor dem Melken zu unternehmen.“ Jedoch habe es keine Beanstandungen gegeben.
Es gebe auch einen Vertrag mit einem Tierarzt, der regelmäßig die Tiere untersuche. Am Tag, als die Tiere verladen wurden, sei zwar nicht der Angeklagte vor Ort gewesen, aber dessen Ehefrau sowie einer der Melker, der das Tier kannte. „Es gab keine Erkrankungszeichen. Auch der Frachtführer des Transports muss unterzeichnen, dass alles passt", sagte der Verteidiger.
Betrieb mehrfach zertifiziert
Der Betrieb seines Mandanten sei mehrfach zertifiziert. Jensch reichte Richter Martin Sommer Dokumente, die zeigten, dass der Hof des Angeklagten bei den entsprechenden Zertifizierungen beinahe überall die vollständige Punktzahl erreicht habe. "Gäbe es Tiere mit Verletzungen im Stall, würde es nicht so bewertet werden", sagte Jensch.
Weiter führte er aus, dass, wenn ein krankes Tier auf den Schlachthof gefahren werde, es für den Landwirt kein Geld gebe. „Es war keine Vorsatztat. Es macht aus Sicht eines Landwirts keinen Sinn, so ein Tier zum Schlachthof zu schicken.“ Für den Verteidiger war der Strafbefehl gegenüber seinem Mandanten nicht ausreichend.
"Erkrankung nicht ersichtlich"
Auf Nachfrage von Richter Sommer bestätigte der Angeklagte die Aussagen seines Verteidigers. Für den Richter blieben jedoch noch einige Fragen offen. Er fasste zusammen: "Es geht also darum, dass kein Vorsatz besteht und auch die Erkrankung wird bestritten." Rechtsanwalt Jensch erwiderte: "Die Erkrankung war von außen nicht ersichtlich." Zudem erklärte er, dass eine Infektion durch Kolibakterien oder Streptokokken schnell gehen könne.
Richter Sommer wollte wissen: „Hat der Angeklagte das Tier in dem Zeitraum, bevor es verladen wurde, gesehen? Kontrolliert er Tiere als solche oder einzeln?“ Nach Rücksprache mit seinem Mandanten sagte Jensch, dass sein Mandant das Tier in dem Zeitraum nicht gesehen habe und die Kontrolle der Tiere arbeitsteilig geschehen sei.
Protokoll fehlt
Verteidiger Jensch erklärte zudem, dass es üblich sei, wenn Tiere auf einem Schlachthof angeliefert würden, gebe es zunächst eine Lebendschau durch einen Amtsveterinär. „Ein krankes Tier darf gar nicht geschlachtet werden“, betonte er. Jedoch fehle ein entsprechendes Protokoll zur Lebendschau. „Wir wissen gar nicht, wer die Lebendschau gemacht hat“, so Jensch. Bis zur Schlachtung sei das Rind dann rund 24 Stunden auf dem Hof verblieben.
Für die Verhandlung waren auch Zeugen geladen. Verteidiger Jensch unterstrich: „Die geladenen Zeugen haben das Tier nur tot gesehen.“ Er schlug dem Richter vor, das Verfahren einzustellen. Auch wenn es kein Freispruch sei, habe sein Mandant Rechtssicherheit. Nach Rücksprache mit Staatsanwältin Schiller willigte Sommer in den Vorschlag des Verteidigers ein.













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