Es war der Tag des Kartoffelfests in Neualbenreuth, als der Angeklagte, in Richtung des Geschehens gefahren ist. Jedoch ist die Straße, die er eigentlich nehmen wollte, gesperrt und durch die Feuerwehr abgesichert gewesen. Staatsanwalt Sebastian Goldmann legte ihm am Mittwoch in der Anklageschrift zu Last, dass er auf einen Feuerwehrmann zugefahren sei, der ihn nicht durch die Absperrung lassen wollte. "Der Geschädigte musste ausweichen, um einen Zusammenstoß zu vermeiden." Zudem habe der Angeklagte versucht die Kurallee, die an diesem Tag als Einbahnstraße umfunktioniert worden ist, in entgegengesetzter Richtung zu durchfahren.
Verhandlung um Strafhöhe
Da der Angeklagte vor der Verhandlung Einspruch auf Strafhöhe gestellt hatte, wurde vor Gericht nicht mehr dessen Schuld verhandelt, sondern die Strafhöhe in Form der zu zahlenden Tagessätze und die Dauer des Fahrverbots. "Durch den Einspruch wurde bereits die Schuld eingestanden", betonte Richter Thomas Weiß.
"Was war da los?", wollte er von dem 50-Jährigen wissen. Der Angeklagte musste sich wegen Nötigung verantworten. Er erklärte, dass er als Helfer auf dem Fest eingeteilt gewesen war. "Und dann haben wir noch was gebraucht", sagte er. So sei er nach Hause gefahren, um Utensilien für das Fest zu holen. "Ich habe aber nicht alles gleich gefunden."
Die Zeit sei schnell verstrichen und das Fest ist bereits im vollen Gange gewesen. "Als ich zurückkam war alles gesperrt." Der Angeklagte sei in Eile gewesen. Vor dem Feuerwehrmann habe er erklärt, dass er ein Helfer sei und eine Abkürzung zum Fest nehmen wollte. Der Feuerwehrmann habe ihn jedoch nicht durchgelassen. "Und dann sind Sie zugefahren?", fragte der Richter. "Nein. Ich habe einen großen Bogen um den Mann gemacht", antwortete der Angeklagte.
Vor Gericht kam auch der Bruder des 50-Jährigen zu Wort. Er hatte den Angeklagten beim Fest gebeten, die fehlenden Sachen zu holen. Er erklärte weiterhin, dass sein Bruder in der Kindheit einen schweren Unfall erlitten hat, wobei auch dessen Kopf betroffen war. "Ihn hat die Situation überfordert. Dass, das nicht richtig war, ist klar", erwiderte er. Da der 50-Jährige jedoch beruflich auf sein Auto angewiesen sei, und er im Winter weniger verdiene, habe er Einspruch auf Strafhöhe gestellt. Der Staatsanwalt glaubte ebenfalls, dass der Angeklagte in der Situation überfordert gewesen sei. "Trotzdem steht eine Nötigung und das Zufahren auf einen Menschen im Raum", erklärte Goldmann. Er forderte eine Herabsetzung der Strafhöhe. Diese bestand in einer Geldstrafe von 1800 Euro, die der Angeklagte in 60 Tagessätzen á 30 Euro abzahlen soll sowie ein Fahrverbot von einem Monat.
Milderes Urteil
Diese Forderungen nahm Richter Thomas Weiß in sein Urteil auf. Als Begründung für die Herabsetzung der Strafhöhe, nannte er den Einspruch des Angeklagten. "Dadurch haben Sie Ihre Schuld eingestanden." Die Einsicht des 50-Jährigen sowie auch die Tatsache, dass dieser sich vorher nichts anderes zu schulden hat kommen lassen, führten zu einem milderen Urteil.
Der Richter betonte zum Schluss: "Feuerwehrleute, Sanitäter und Rettungskräfte haben einen schweren Job und werden oft von Autofahrern angegangen. Aus diesem Grund sind diese Personen auch von uns zu schützen." Der Angeklagte nahm das Urteil ohne Widerworte an.













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