Tirschenreuth
29.05.2018 - 15:04 Uhr

Landratsamt sauer: Arnika geköpft

Bislang unbekannte Täter haben auf einer Wiese bei Tirschenreuth einfach Arnika-Blumen geköpft. Die Untere Naturschutzbehörde ist stinksauer.Sie fühlt sich um den Lohn ihrer jahrelangen Bemühungen gebracht.

Bild zeigt eine Arnikapflanze mit den abgerissenen Blütenköpfen. exb
Bild zeigt eine Arnikapflanze mit den abgerissenen Blütenköpfen.

(exb) Früher war die Arnika eine Allerweltsblume. Mittlerweile ist sie selten geworden. Jedes Pflänzchen ist deshalb streng geschützt. Einem bislang Unbekannten war das bei Tirschenreuth egal. Er hat die Heilpflanzen einfach geköpft, wie das Landratsamt mitteilt.

"Die Untere Naturschutzbehörde versucht seit Jahren, den Bestand an Arnika-Pflanzen in unserem Landkreis zu erhalten und zu vermehren. Wir werden bei diesen Bemühungen von Privatleuten, Landwirten und Verbänden unterstützt. Diese Arbeit ist sehr zeitaufwendig und mit großen Anstrengungen verbunden", so Pressesprecher Walter Brucker. Am 25. Mai musste nun ein Grundstückseigentümer feststellen, dass auf einer Fläche in der Nähe von Tirschenreuth Arnika-Pflanzen beschädigt worden sind. "Es sind einfach die Blütenköpfe abgerissen worden", schimpft die Behörde.

Die Arnika (botanischer Name: Arnica montana) wird auch Berg-Wohlverleih genannt. Sie gehört zur Familie der Korbblütler. Sie kann Wuchshöhen von 20 bis 60 Zentimeter erreichen. Die einzelstehenden orangegelben Blütenstände bekommen einen Durchmesser von 4,5 bis 6 Zentimeter. Die Blütezeit liegt zwischen Mai und Juli. Arnikapflanzen bevorzugen bei uns sauere und magere Wiesen. In Deutschland ist die Arnika in die Rote Liste gefährdeter Arten aufgenommen.

Die in der freien Natur vorkommenden Bestände der Arnika sind nach der Bundesartenschutzverordnung besonders geschützt. Es ist daher verboten, die Arnika aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören. Außerdem unterliegen alle Pflanzenteile wildlebender Arnikabestände einem Besitz- und Vermarktungsverbot.

Wer gegen diese Verbote verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, welche mit Bußgeldern geahndet werden kann. In Fällen, in denen es sich um eine vorsätzliche Tat handelt, die gewerbsmäßig oder gewohnheitsmäßig erfolgt, liegt sogar ein Straftatbestand vor.

Die Bestände der Arnika werden regelmäßig durch die Grundstückseigentümer, die Naturschutzwächter des Landkreises Tirschenreuth und Mitarbeiter der Unteren Naturschutzbehörde kontrolliert. "Wenn festgestellt wird, dass die Bestände geschädigt werden, werden wir entsprechende Ermittlungen anstellen und das Vergehen entsprechend ahnden", so Brucker. Das Landratsamt bittet dringend darum, die Arnika nicht zu beschädigen oder zu pflücken. Brucker: "Unterstützen Sie die Arbeit vieler freiwilliger Helfer und lassen sie die Pflanzen stehen. Es ist viel schöner, den Anblick dieser gefährdeten Art in der freien Natur zu genießen."




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