Alte Führerscheine müssen umgetauscht werden. Das beschloss der Bundesrat im Februar 2019. Graue "Lappen" oder rosa Scheine werden ausgemustert. Nun, gut dreieinhalb Jahre später, läuft am Dienstag, 19. Juli, die erste – und bereits verlängerte – Führerschein-Umtauschfrist aus. Betroffen sind die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958. "Danach wird das Dokument ungültig", schreibt das Landratsamt Tirschenreuth in einer Pressemitteilung. Wer damit nach Ablauf der Frist in eine Kontrolle gerät, muss mit einem Verwarngeld in Höhe von 10 Euro rechnen. Auch im Ausland könnte es mit abgelaufenen Papierführerscheinen zu Problemen kommen.
"Dieser vorgezogene gestaffelte Umtausch ist zur Umsetzung europäischer Vorgaben notwendig", heißt es in der Mitteilung weiter. Bis zum 19. Januar 2033 müssen alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine umgetauscht werden. Alle Führerscheine in der Europäischen Union sollen dadurch ein einheitliches Muster erhalten – und somit fälschungssicherer sein.
Derzeit hätten bereits 2050 Landkreisbürger der Jahrgänge 1953 bis 1958 ihren Führerschein umgewandelt. Laut der Führerscheinstelle fehlen jedoch noch circa 30 Prozent. Johannes Spachtholz, Sachgebietsleiter für Verkehrswesen, Straßen- und Wegerecht am Landratsamt, appelliert an die Betroffenen, sich jetzt um den Umtausch zu kümmern. Der Antrag sei schnell ausgefüllt, allerdings ist das Landratsamt von der Bundesdruckerei abhängig. "Aktuell liegt die Bearbeitungszeit zwischen drei und vier Wochen." Die Gebühr beträgt 25,30 Euro. Wenn die Fahrberechtigung auch gleich verlängert werden soll: 38,80 Euro.
Umtausch auf drei Wegen
Laut Spachtholz kann der Umtausch auf drei verschiedenen Wegen erfolgen. Die Fahrt zur Führerscheinstelle nach Tirschenreuth ist dabei nicht zwingend notwendig. Bei allen Varianten kann der Schein zur Führerscheinstelle oder per Post nach Hause verschickt werden. Eine zusätzliche Möglichkeit besteht für Führerscheininhaber aus Kemnath. Sie können sich den neuen Schein auch an die Zulassungsstelle senden lassen. Und so funktioniert es:
1. Antrag bei der Führerscheinstelle
Der Termin wird telefonisch (09631/88-388 oder 88-727) mit der Führerscheinstelle vereinbart. "Dadurch entstehen keine Wartezeiten vor Ort." Mitzubringen ist ein aktuelles biometrisches Passbild (35 mal 45 Millimeter), Personalausweis oder Reisepass und der Führerschein. Ein persönliches Erscheinen zum Ausfüllen des Antrags ist allerdings Pflicht.
2. Antrag bei der Gemeinde
Alternativ kann der Antrag auch bei der Heimatgemeinde gestellt werden.
3. Online-Antrag ausfüllen
Das Online-Verfahren ist laut Spachtholz "bequem und schnell". Über die Internetseite gelangen die Nutzer auf eine Übersichtsseite. Mit der Stichwortsuche „Umtausch“ lässt sich der digitale Antrag aufrufen. Wer sich für diesen Weg entscheidet, muss lediglich einen gültigen Personalausweis, ein aktuelles biometrisches Passbild und den Papierführerschein bei der Hand haben. Nach erfolgreicher Weiterleitung des Antrags erhält man eine E-Mail über den weiteren Verfahrensverlauf.
Keine Fristverlängerung
Egal für welche Variante man sich entscheidet: Spachtholz rät dazu, "nicht bis zum letzten Drücker zu warten". Denn eine weitere Fristverlängerung wird es nicht geben. "Die Geburtenjahrgänge 1959 bis 1964 sind die nächsten in der Umtauschphase." Für sie gilt das Fristende zum 19. Januar 2023. "Ein Umtausch ist bereits jetzt möglich." Keinen Stress haben Menschen, die vor 1953 geboren wurden. Sie müssen den Führerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins. Das Ausstellungsjahr der Führerscheinkarte findet man auf der Führerschein-Vorderseite unter Nr. 4a.
Das sind die Umtauschfristen für die jeweiligen Jahrgänge
- Geburtsjahrgang vor 1953: grauen Führerschein bis 19. Januar 2033 umtauschen
- Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958: 19. Juli 2022
- Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964: 19. Januar 2023
- Geburtsjahrgänge1965 bis 1970: 19. Januar 2024
- Geburtsjahrgang 1971 oder später: 19. Januar 2025
- Für Führerscheine (auch bereits solche im neuen Karten-Format), die ab 1999 ausgestellt worden sind, gelten folgende Umtauschfristen:
- Ausstellungsjahr 1999 bis 2001: 19. Januar 2026
- Ausstellungsjahr 2002 bis 2004: 19. Januar 2027
- Ausstellungsjahr 2005 bis 2007: 19. Januar 2028
- Ausstellungsjahr 2008: 19. Januar 2029
- Ausstellungsjahr 2009: 19. Januar 2030
- Ausstellungsjahr 2010: 19. Januar 2031
- Ausstellungsjahr 2011: 19. Januar 2032
- Ausstellungsjahr 2012 bis 18. Januar 2013: Umtauschfrist bis 19. Januar 2033













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