Ein ehemaliger Schüler aus Hessen hatte seine Lehrerin verklagt, weil sie ihm zu wenig geholfen habe, als er im Unterricht zusammengebrochen war. "Das kann ich mir in Bayern nicht vorstellen", sagt Kunz zu dem Fall. "Der Lehrer ist wie jeder andere Bürger dazu verpflichtet." Lehrer müssen an einem Erste-Hilfe-Kurs teilgenommen haben, im Kreis Tirschenreuth frischen sie ihr Wissen alle zwei bis drei Jahre auf. Die Kurse organisieren die Schulleiter, das Rote Kreuz führt sie durch. Bei jeder schulischen Veranstaltung seien außerdem immer Mitarbeiter des Roten Kreuzes dabei. Zusätzlich gebe es an weiterführenden Schulen sogenannte Schulsanitäter. Das sind Schüler, die zwar keine Erste Hilfe leisten, aber präventiv tätig sind, etwa bei einer Rauferei, erklärt Kunz.
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