Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) hat ein neues Wolfsgebiet im Fichtelgebirge ausgewiesen. Betroffen sind Teile der Landkreise Tirschenreuth, Wunsiedel und Bayreuth. Wie das Landesamt mitteilt, wirkt sich das Wolfsgebiet auf die Schadensausgleichsregelungen für Nutztierhalter aus. Ab dem 1. September 2025 beginnt eine Übergangsfrist, in der Nutztierhalter in diesem Gebiet Herdenschutzmaßnahmen ergreifen müssen, um Anspruch auf Schadensausgleich zu haben. Das LfU empfiehlt, Tiere mit wolfsabweisenden Zäunen zu schützen.
Ein Wolfsterritorium wird als standorttreu angesehen, wenn dort über sechs Monate ein Wolfspaar oder Rudel nachgewiesen wird. Das Wolfsgebiet wird dann im Umkreis von 15 Kilometern ausgewiesen. Eine Übersichtskarte zu den Wolfsgebieten ist auf der Webseite des Landesamts verfügbar.
Diese Meldung basiert auf Informationen des Bayerischen Landesamts für Umwelt und wurde mit Unterstützung durch KI erstellt.
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