Tirschenreuth
17.01.2021 - 10:49 Uhr

Ohne triftigen Grund unterwegs

In der Ausgangssperre unterwegs zu sein, braucht einen triftigen Grund. Schlecht, wenn der fehlt, und dann das Auto auch noch nicht zugelassen ist.

Mehrere Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz verzeichnete die Polizei bei Kontrollen am Wochenende. Symbolbild: Jens Wolf/dpa
Mehrere Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz verzeichnete die Polizei bei Kontrollen am Wochenende.

Erneut mehrere Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz mussten Beamte der Polizeiinspektion Tirschenreuth am Wochenende feststellen. Unter anderem reisten zwei Personen aus dem Landkreis Neustadt/Waldnaab über den Grenzübergang Bärnau nach vorangegangener Wohnungsbesichtigung in der Tschechischen Republik nach Deutschland ein.

Ebenso wurden drei männliche Personen aus dem Landkreis Tirschenreuth Samstagnacht gegen 23.45 Uhr in einem Fahrzeug einer Kontrolle unterzogen. Zum einen konnten die Männer keinen triftigen Grund hinsichtlich des Verlassens ihrer Wohnung während der nächtlichen Ausgangssperre benennen, und zum anderen war das Fahrzeug nicht zugelassen bzw. versichert. Alle Personen erwartet nun eine Anzeige mit einer empfindlichen Geldbuße, den Fahrzeughalter zusätzlich eine Geldstrafe wegen eines Verstoßes nach dem Pflichtversicherungs- bzw. Kraftfahrzeugsteuergesetz.

 
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