Am Mittwochnachmittag fiel einer Streife der Polizei Tirschenreuth auf der B15 ein überladener Sattelzug mit polnischer Zulassung auf, der mit Holzstämmen beladen war. Die Beamten der Tirschenreuther Inspektion hielten laut Pressemitteilung den Sattelzug an, überprüften ihn und lotsen ihn anschließend zu einer Waage. „Die Wiegung erbrachte für diesen Sattelzug eine Gesamtgewicht von 54,5 Tonnen. Des Weiteren war die Ladungssicherung der Holzstämme nicht ordnungsgemäß. Die Weiterfahrt wurde bis zu einer Teilabladung und bis zur Nachsicherung der Ladung unterbunden“, berichtet Verkehrssachbearbeiter Hubert Bauer.
Dies blieb an diesem Tag nicht der einzige Fall. Ebenfalls am Mittwochnachmittag entdeckten die Beamten einen weiteren „erheblich überladenen Sattelzug“ mit Holzstämmen. „Auch hier handelte es sich um einen Sattelzug einer polnischen Spedition“, berichtet Bauer. Es folgte das gleiche Spiel. Das Fahrzeug wurde zu einer Waage geleitet. Diesmal war das Gesamtgewicht noch größer. „Dieser Sattelzug wurde mit 57,5 Tonnen gewogen.“ Außerdem stellten die Polizeibeamten bei der Kontrolle fest, dass dieser eine Gesamtlänge ohne Ladungsüberstand aufwies, was in Deutschland gar nicht zulässig ist. Bauer: „Die Weiterfahrt mit diesem Sattelzug wurde untersagt.“
Am Donnerstag gab es in den Morgenstunden dann noch einen dritten Fall auf der B15. „Wiederum wurde ein mit Holzstämmen beladener Sattelzug mit polnischer Zulassung einer Verkehrskontrolle unterzogen“, berichtet Bauer. Hierbei wurde bei der Wiegung ein Gesamtgewicht von 59 Tonnen festgestellt. Das zulässige Gesamtgewicht bei diesen Transportern beträgt laut Polizei 40 Tonnen. Alleine das Gewicht der Ladung von zweien der drei Holzfuhrwerke hat diese zulässige Gesamtmasse überschritten“, informiert die Tirschenreuther Inspektion.
Die drei Lkw-Fahrer waren laut Polizei für dieselbe polnische Spedition tätig. Sie mussten ein Bußgeld in Höhe von insgesamt 2700 Euro entrichten. „Weiterhin wird gegen die Firma ein Bußgeldverfahren eingeleitet“, berichtet Bauer.
Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.
Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.