Tirschenreuth
20.03.2020 - 15:43 Uhr

Wie verhält man sich in Zeiten der Coronakrise?

Coronavirus, Quarantäne, Ausgangssperre: Die aktuelle Situation verlangt viel von uns und verursacht Unsicherheiten. Leser stellen unserer Redaktion Fragen und erklären ihre Situation. Mit Hilfe des Landratsamtes versuchen wir Unklarheiten zu beseitigen.

Seit Mittwoch gilt in der Stadt Mitterteich Ausgangssperre. Doch generell beschäftigt die Menschen die aktuelle Situation. Viele haben Fragen und sich unsicher. Bild: jr
Seit Mittwoch gilt in der Stadt Mitterteich Ausgangssperre. Doch generell beschäftigt die Menschen die aktuelle Situation. Viele haben Fragen und sich unsicher.

Seit Freitag gelten Ausgangsbeschränkungen in Bayern: Als einzig adäquates Mittel sich selbst und andere vor Covid-19 zu schützen, gilt, Abstand zu halten. Diesen Weg wählt auch Michael K. aus Mitterteich mit seiner Familie. Er schildert Oberpfalz-Medien seine Lage. Bereits am Mittwoch, 11. März, gingen er, seine Frau und die beiden Kinder in freiwillige Quarantäne. Alle Familienmitglieder ließen sich auf das Virus testen. Der Grund: Eine Mitarbeiterin im städtischen Kindergarten "Die kleinen Hankerler" wurde positiv auf Covid-19 getestet. "Die Frau hatte Kontakt mit meinem Kind."

Kurz notiert:

Wann wird Quarantäne angeordnet?

Laut Pressesprecher Walter Brucker wir eine Quarantäne durch das Gesundheitsamt angeordnet, „sobald eine Persona als Kontaktperson ersten Grades eingestuft wurde“. Als Kontaktpersonen ersten Grades gelten Menschen, „die unmittelbaren Kontakt (mindestens 15 Minuten „face to face“ innerhalb eines Abstandes von 2 Metern) zu einer bereits positiv getesteten Person hatten“. Zunächst werde die Quarantäne telefonisch und schließlich per schriftlichen Bescheid von den Behörden angeordnet.

Ist es möglich, sich freiwillig in Quarantäne zu begeben?

Walter Brucker, Pressesprecher des Landratsamtes: "Der Entschluss, sich freiwillig für eine bestimmte Zeit in Quarantäne zu begeben, steht jedem frei. Ein solches Verhalten wird durch das Gesundheitsamt sogar befürwortet, um das Ansteckungs- aber auch das Übertragungsrisiko zu minimieren. Ob eine freiwillige Quarantäne in jedem Fall umgesetzt werden kann, ist fraglich, berücksichtigt man beispielsweise die berufliche Tätigkeit. In diesen Fällen soll die freiwillige Quarantäne dann auf den Zeitraum außerhalb der beruflichen Tätigkeit gelegt werden. Generell sollen natürlich die allgemeinen Schutz- und Hygienemaßnahmen beachtet und umgesetzt werden!"

Ständig niemand zu erreichen

Michael K. wohnt seit rund zehn Jahren in Mitterteich. Vor seinem Umzug lebte der 39-Jährige in Köln, war bereits als Sanitäter und sieben Jahre im Katastrophenschutz des Landes Nordrhein-Westfalen tätig. Aufgrund seiner Erfahrungen wollte er schnell handeln. Doch wie verhält man sich nun richtig, will der 39-Jährige wissen. Er ruft bei der Stadt Mitterteich, dem Gesundheitsamt und bei der Rufnummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes an, um sich zu informieren. Die meiste Zeit ist besetzt oder er wird aus der Warteschleife geworfen. Es sei ein Durcheinander: Bei der Stadt Mitterteich wurden ab Donnerstagabend die Türen geschlossen. Auch hier gibt es einen Infizierten, 20 Mitarbeiter sind seither in Quarantäne. "Über das Telefon war keiner erreichbar. Nicht mal ein Anrufbeantworter ging ran." Bürgermeister Roland Grillmeier sagt hierzu: "Nächste Woche wollen Mitarbeiter der Stadtverwaltung wieder ihre Arbeit aufnehmen." Jedoch in eingeschränkter Form.

Am Freitag gehen Michael K. und seiner Familie langsam Vorräte an Lebensmitteln und Hygieneprodukten aus. Als er beim Gesundheitsamt nachfragt, wie er sich nun versorgen kann, erhält er als Antwort, dass er sich bei der AWO oder dem BRK melden kann. "Das sind doch alles Ehrenamtliche, die eh schon viel zu tun haben. Ich habe dann jemanden aus dem Freundeskreis gefragt", so der 39-Jährige.

Wie können sich Menschen oder Familien, die in Quarantäne sind, am besten versorgen?

Das Landratsamt hat am Donnerstag, 19. März, eine Hotline-Nummer (09631/88-414) eingerichtet. Diese kümmert sich um Fragen zur Versorgung mit Lebensmittel oder Hilfsdiensten. Bezüglich der Erreichbarkeit des Gesundheitsamtes erklärt Brucker: "Selbstverständlich kann es aufgrund der Vielzahl an Nachfragen zu langen Wartezeiten bei der jeweiligen Service-Hotline kommen. Das Landratsamt hat zusätzliche Telefonanlagen erhalten, um möglichst kurzweilige Wartezeiten zu ermöglichen." Zudem erklärt er: "Für jene Personen, denen es nicht möglich ist, aufgrund der angeordneten Quarantäne das Haus zu verlassen, gibt es eine Vielzahl von freiwilligen und ehrenamtlichen Angeboten, die von verschiedenen Organisationen zur Verfügung gestellt werden. Weiterhin können eventuell Nachbarn oder Freunde kontaktiert werden, die für die betroffene Person Besorgungen mit erledigen. Bei der Übergabe ist der persönliche Kontakt zu meiden! Hier können die Sachen nach gegenseitiger Absprache zunächst vor der Haustüre platziert werden, bevor sie später ins Haus geholt werden."

Michael K. und seine Familie warten seit über einer Woche auf die Testergebnisse. "Uns wurde gesagt, es dauere zwei bis drei Tage."

Wie lange muss man aktuell warten, bis man Testergebnisse erhält?

Brucker: "Die abgenommenen Abstriche werden unter anderem an das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit gesendet. Nachdem bekanntlich bayernweit eine Vielzahl von Tests durchgeführt werden, kommt es in den Laboren zu Wartezeiten. Demnach kann sich das Ergebnis verzögern. Dies wirkt sich auch auf eventuelle Maßnahmen des Gesundheitsamtes aus. In der Regel sollten Ergebnisse innerhalb von vier Tagen bei dem Gesundheitsamt eintreffen."

Nicht getestet trotz Symptome

Eine weitere Leserin schrieb Oberpfalz-Medien. Sie mache sich sorgen, um ihre Schwester. Diese ging am Donnerstag, 12. März, zum Arzt, da sie einige Krankheitsanzeichen hatte. Ihr Hausarzt bestätigte ihr, dass sie wohl die Symptome des Coronavirus habe. Er schrieb sie aber nicht krank oder testete sie, da er wohl Angst hatte, seine Praxis dann schließen zu müssen. Er rät ihr, sich beim Gesundheitsamt zu melden, das ihr aber auch nicht weiterhelfen konnte. Ihr Mann zeigte am Dienstag, 17. März, ebenfalls Krankheitserscheinungen wie Kopf- und Gliederschmerzen, Übelkeit, Fieber, Schüttelfrost und Halsschmerzen. Der Mann rief beim Gesundheitsamt an und wurde sofort in Quarantäne gestellt. Seine Frau nicht, sie sollte weiter arbeiten gehen. Ihre Angst: Sie trägt das Virus weiter.

Wie soll sich die Frau nun verhalten? An wen kann sie sich wenden?

Hier erklärt Brucker, dass das Gesundheitsamt nur in den Fällen eine Quarantäne anordnet, in denen ein direkter Kontakt mit einer bereits positiv getesteten Person nachgewiesen wurde. "Alle anderen Formen der Quarantäne basieren auf Empfehlungen, die auch freiwillig umgesetzt werden können. So liegt es dem Anschein nach auch in diesem Fall. Nachdem der Mann bei dem Gesundheitsamt seine Symptome schilderte, aber vermutlich keinen (wissentlichen) Kontakt zu einer bereits positiv getesteten Person hatte, wurde durch das Gesundheitsamt eine Empfehlung ausgesprochen, sich in freiwillige häusliche Quarantäne zu begeben und auf die Symptome zu achten." Er rät: "Sollte auch die Frau weiterhin Symptome aufweisen, wäre nochmals eine telefonische Rücksprache mit dem Hausarzt notwendig. Ob in diesem Fall die weitere berufliche Tätigkeit sinnvoll ist, ist fraglich, weshalb eine Krankschreibung durchaus sinnvoll wäre. Auch der Arbeitgeber wäre in diesem Fall zu kontaktieren. Denn dieser könnte nach den Umständen den Betriebsarzt, falls vorhanden, konsultieren." Auf die Frage, ob sich der Arzt in diesem Fall richtig verhalten habe, wurde Oberpfalz-Medien nicht geantwortet.

Wie verhält man sich, wenn ein Familienmitglied im gleichen Haushalt in Quarantäne ist?

Brucker: "Für die Familienangehörigen, bei denen bisher keine Quarantäne angeordnet wurde, gilt keine verpflichtende Quarantäne. Es empfiehlt sich, auch in diesen Fällen jeglichen Kontakt zu Risikopatienten zu vermeiden. Weiterhin empfiehlt es sich, eine freiwillige häusliche Quarantäne durchzuführen. Dies deshalb, da bei der Person, bei der bereits eine Quarantäne angeordnet wurde, in der Regel bereits ein Abstrich, also ein Test, durchgeführt wurde. Sollte dieser Test positiv ausfallen, kämen die Familienangehörigen wiederum als unmittelbare Kontaktpersonen infrage. Für diesen Fall müsste auch bei den Familienangehörigen eine Quarantäne angeordnet werden. Aus diesem Grund sollten auch die Familienangehörigen in 'freiwilliger häuslicher Quarantäne bleiben', soweit dies die berufliche Tätigkeit zulässt. Hier kann auch Rücksprache mit dem Arbeitgeber gehalten werden." Sollte sich der Fall ergeben, dass sich nur ein Familieangehöriger in angeordneter Quarantäne befindet, muss die Situation von allen ernst genommen werden.

Gibt es dafür Regeln, wie man sich untereinander verhält?

Walter Brucker: So könne man versuchen einen "zeitversetzten" Tagesablauf zu planen. "Dabei sollte jene Person, bei der die Quarantäne angeordnet wurde, nach Möglichkeit Mahlzeiten nicht zusammen mit anderen Familienangehörigen einnehmen. Bestenfalls in einem separaten Zimmer. Auch die sanitären Anlagen (Toilette und Dusche) sollten separiert werden. Sollten in dem Haushalt zwei Badezimmer bestehen, sind diese getrennt voneinander zu nutzen. Ansonsten sollte jeglicher persönliche Kontakt gemieden werden. Kontakt zu den übrigen Familienangehörigen sollte nur in ausreichendem Abstand von mindestens zwei Metern und nur mit Mundschutzmaske oder über andere Kommunikationsmittel aufgenommen werden." Brucker weiß, dass diese Maßnahmen durchaus außergewöhnlich sind. "Doch unbedingt erforderlich, um eine mögliche Infektion vorzubeugen."

 
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