Tirschenreuth
12.12.2025 - 11:48 Uhr

Vogelgrippe an totem Schwan im Landkreis Tirschenreuth nachgewiesen

Nach dem Fund eines toten Schwans steht fest, dass die Vogelgrippe den Landkreis Tirschenreuth erreicht hat. Das Landratsamt fordert von Geflügelhaltern die strikte Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen.

An einem bei Schönhaid (Marktgemeinde Wiesau) tot aufgefundenen Schwan ist das Vogelgrippevirus nachgewiesen worden. Bei diesem Foto handelt es sich um ein Symbolbild Symbolbild: Philip Dulian/dpa
An einem bei Schönhaid (Marktgemeinde Wiesau) tot aufgefundenen Schwan ist das Vogelgrippevirus nachgewiesen worden. Bei diesem Foto handelt es sich um ein Symbolbild

Im Landkreis Tirschenreuth ist ein Fall von Geflügelpest (HPAI) – auch Vogelgrippe genannt – bei einem Wildvogel amtlich bestätigt worden. Das teilte am Freitagvormittag das Landratsamt Tirschenreuth mit. Nachgewiesen habe ein Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut das hochpathogene Geflügelpestvirus vom Typ H5N1 an einem in der Nähe von Schönhaid (Marktgemeinde Wiesau) verendeten Schwan.

Das Landratsamt weist darauf hin, dass die Geflügelpest in diesem Jahr in Deutschland vermehrt auftrete, auch in Bayern habe es bereits einige Fälle gegeben, auch bei Hausgeflügel. Es gelte weiterhin die Allgemeinverfügung vom 23. November 2022. Für den Landkreis Tirschenreuth wurden darin erweiterte Biosicherheitsmaßnahmen sowie weitere Schutzmaßnahmen - auch für kleine Geflügelhaltungen - angeordnet. Nachzulesen sind diese auf der Webseite des Landkreises Tirschenreuth (www.kreis-tir.de).

Kontakt vermeiden

"Die Biosicherheitsmaßnahmen für Geflügelhaltungen beinhalten insbesondere die Sicherung der Haltungseinrichtungen gegen unbefugtes Betreten, das Tragen von Schutzkleidung sowie konsequente Reinigung und Desinfektion zum Schutz vor Eintrag der Geflügelpest", schreibt das Landratsamt. Der Kontakt zu Wildvögeln sei unbedingt zu vermeiden. "Alle Geflügelhalter, auch solche mit kleinen Geflügelbeständen, müssen zusätzliche Aufzeichnungen, zum Beispiel über verendete Tiere oder die Legeleistung von Hühnern, machen. Wildvögel, dazu zählen insbesondere Tauben, Enten, Gänse und Schwäne, dürfen nicht mehr gefüttert werden. Singvögel sind davon ausgeschlossen." Insbesondere zum Schutz vor dem Eintrag des Geflügelpestvirus in Haus- und Nutztiergeflügelbestände werde dringend darum gebeten, die oben genannten Maßnahmen strikt einzuhalten.

"In diesem Zusammenhang appelliert das Landratsamt Tirschenreuth dringend an alle Geflügelhalter, ihr Geflügel ab sofort vorsorglich aufzustallen, das heißt ausschließlich in geschlossenen Ställen oder in überdachten Volieren unterzubringen. Damit kann die Gefahr eines Viruseintrages erheblich vermindert und somit auch die durch die Geflügelpest verursachten wirtschaftlichen und ideellen Schäden vermieden werden", schreibt die Kreisbehörde weiter.

Funde melden

Eine Ansteckung von Menschen mit dem Geflügelpesterreger H5N1 über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen sei auch heuer bisher in Deutschland nicht bekannt geworden. "Tote oder kranke Tiere sollten jedoch nicht berührt oder eingesammelt werden, sondern entsprechende Funde dem Veterinäramt Tirschenreuth, Telefonnummer 09631/79890-0, gemeldet werden", heißt es. Für weitere Fragen stehe das Veterinäramt am Landratsamt Tirschenreuth unter der oben genannten Telefonnummer gerne zur Verfügung.

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