Einstimmig beschloss die Ratsrunde in ihrer Dezembersitzung, dass das bisher erhobene Entgelt bis 2022 unverändert bleiben solle.In Zahlen heißt das: Ein Kubikmeter Trinkwasser kostet weiterhin 81 Cent, hinzu kommt die jährliche Zählergrundgebühr, die je nach Dauerdurchflusskapazität 30,60 oder 50,40 Euro beträgt. „Ein Gutachten des Kommunalen Prüfungsverbands hat ergeben, dass unsere Wasserversorgung voraussichtlich auch in den nächsten Jahren auf der Grundlage des jetzigen Entgeltsatzes kostendeckend betrieben werden kann“, berichtete Bürgermeisterin Carmen Pepiuk.
Nur geringfügige Änderungen im Bebauungsplanentwurf „Kirschbaumacker“ ergab die Abwägung der im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung abgegebenen Fachstellen-Stellungnahmen. Ingenieur Michael Wagner vom Grafenwöhrer Planungsbüro Schultes informierte, dass nur sieben der 33 angeschriebenen Institutionen Präzisierungen eingefordert hätten. In Beantwortung dieser Schreiben stellten Ingenieurbüro und Gemeinderat insbesondere klar, dass das in der künftigen Siedlung anfallende Abwasser per Trennsystem entsorgt wird und Grundstücke nicht mit Mauern eingefriedet werden dürfen. Allenfalls Stützmauern zur Flankierung von Garageneinfahrten sollen zulässig sein.
Schon die bisherige Planentwurfsfassung untersagte Zäune mit durchgehenden Sockeln und ohne Kleintierdurchlässe im Abstand von drei Metern. Gegenüber dem Regionalen Planungsverband Oberpfalz-Nord betonten die Planungsverantwortlichen, dass nachteilige Auswirkungen auf das Landschaftsbild nicht zu gewärtigen seien. Die für die Südseite vorgesehene Eingrünung werde sich sogar positiv auswirken. Diese Klärung war erforderlich, weil Trabitz zum „landschaftlichen Vorbehaltsgebiet Eschenbacher Hügelland“ gehört. In solchen Gebieten seien „Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege“ besonders zu berücksichtigen, hieß es im Schreiben des Planungsverbands.
Einwände von Seiten der Bevölkerung seien gegen den Planentwurf nicht erhoben worden, berichtete Ingenieur Wagner ferner. Dennoch müsse die Auslegung der Planunterlagen wegen eines Formfehlers wiederholt werden. Gemeinderat und Bürgermeisterin entschieden, dass dies während einer vierwöchigen Frist im Januar und Februar geschehen solle. Der genaue Zeitraum werde noch bekanntgegeben. Auf die für Februar ins Auge gefasste Annahme der endgültigen Entwurfsplanung soll die Ausschreibung der Erschließungsarbeiten folgen, im Frühjahr 2020 dürfte der „Kirschbaumacker“ baufertig sein.
Einstimmig nahm der Gemeinderat auch den Erschließungsplan für das Preißacher Baugebiet „Am Bühl“ an. Eine 74,6 Meter lange Stichstraße mit einer 4,75 Meter breiten, von Rasenfugenpflaster gesäumten Fahrbahn wird als Zufahrt zu den sechs Parzellen dienen, die Kanalisation wird als Trennsystem ausgeführt. Die Erschließungsarbeiten will der Gemeinderat hier bereits im Januar ausschreiben und im Februar vergeben, damit sie möglichst bis Oktober abgeschlossen werden können. Aus Sicht von Planern und Gemeinde spricht aber nichts dagegen, dass die Bauinteressenten schon während der Erschließung mit den Hausbauarbeiten beginnen.













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