Trebsau bei Bechtsrieth
01.06.2018 - 09:48 Uhr

Trebsauer fühlen sich als Verlierer

Die Trebsauer müssen aller Voraussicht nach 2020 noch Straßenausbaubeiträge zahlen, obwohl sie per Gesetz vor über zwei Jahren abgeschafft wurden.

Vertreter der Bürgerinitiative Trebsau klagen Landtagsabgeordnetem Karl Vetter (Siebter von links) auf der Straße, für die sie noch bis 2020 zahlen müssen, ihr Leid. fz
Vertreter der Bürgerinitiative Trebsau klagen Landtagsabgeordnetem Karl Vetter (Siebter von links) auf der Straße, für die sie noch bis 2020 zahlen müssen, ihr Leid.

(fz) Anlieger müssen voraussichtlich nach 2020 noch Straßenausbaubeiträge zahlen, obwohl sie per Gesetz vor über zwei Jahren abgeschafft wurden. Da Ministerpräsident Markus Markus Söder einen Strich zieht, damit alle vor 2018 erlassenen Straßenaubau-Bescheide Gültigkeit haben, müssen knapp 50 Bauherren in Trebsau weiter für den Straßenausbau aufkommen. In einem extremen Fall muss ein Anlieger 89650 Euro hinlegen, davon 76200 Euro als Vorausleistung.

Junge Familien, die noch Kredite abzahlen, beklagen ebenfalls Bescheide in teils fünfstelliger Höhe. Dies alles schilderten Mitglieder der Bürgerinitiative dem Landtagsabgeordneten der Freien Wähler Karl Vetter aus Cham, der mit Kreisvorsitzendem Karl Meier gekommen war.

Wie berichtet, baut die Gemeinde die Pirker Straße in Trebsau für 1242000 Euro neu. 590000 Euro davon sind auf die Anlieger umzulegen. Aufgrund der bestehenden Straßenausbaubeitragssatzung (Strabs) erließ die Gemeinde im Herbst 2017 Vorausbescheide über 85 Prozent der Kosten. Der Rest kommt mit der Schlussrechnung.

Die Bürgerinitiative, die sich gegründet hatte, forderte eine Splittung auf drei Raten, zwei Mal 30 Prozent und dann 25 Prozent, was auch bewilligt wurde. Die erste Rate zahlten die Betroffenen 2017. Zur Fälligkeit für die Raten zwei und drei waren April und November vorgesehen. Diese beiden Raten setzte der Gemeinderat Anfang 2018 wegen der Diskussion um die Strabs und eines möglichen Volksbegehrens bis zum Bestehen von Rechtssicherheit aus. Nun liegt ein Gesetzesentwurf der CSU vor, wonach alle vor 2018 ergangenen Bescheide Gültigkeit haben. Wie Vetter deutlich machte, ist der Antrag der Freien Wähler auf Zulassung eines Volksbegehrens zur Abschaffung der Straßenausbaubeträge auf die "Beendigung der Maßnahme" abgestellt.

Nach diesem Antrag sind Vorausleistungsbescheide rückabzuwickeln, wenn die Maßnahme noch nicht beendet wurde. Dies sei nach Ansicht der Freien Wähler die gerechtere Lösung. Dem pflichteten die Trebsauer bei. Vetter erläuterte, dass der Gesetzentwurf der CSU im Innenausschuss des Landtags beraten wurde. Hier wurden jedoch sowohl die Anträge abgelehnt, dass der Freistaat die Kosten für noch laufende Maßnahmen übernimmt, als auch eine Regelung, nach der Beiträge, die ab dem Jahr 2018 fällig sind, nicht mehr bezahlt werden müssen. Der Innenausschuss stimmte dabei für den Gesetzentwurf der CSU nach dem Motto "Bescheid ist Bescheid". Hunderte von Unterschriften hatten die Trebsauer für das Volksbegehren gesammelt, die jetzt Makulatur sind. Es wird so kommen, dass sie nach der ersten Rate, nun heuer auch die beiden nächsten zahlen müssen. Die bereits erwähnte Familie muss dann nach den 26000 Euro Ende letzten Jahres nochmals 50000 Euro drauflegen. Im Jahr 2020 dürfte dann die Schlussrechnung mit den restlichen 15 Prozent für alle kommen.



 
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