Wie der Mann erzählt, war er gerade mit seinem Hund im Wald spazieren, als er gegen 16.30 Uhr, kurz vor Einbruch der Dunkelheit, auf die Überreste der Rehe stieß. Er hätte es wohl selbst nicht bemerkt, "aber der Hund hat in die Richtung gezogen." Dann sah er nach.
Die Tierkadaver waren seinen Angaben nach unter einem Reisighaufen versteckt, teilweise aber bereits von anderen Tieren verzogen worden. Der Mann verständigte die Polizei. Auf Nachfrage erklärte einer der zuständigen Jagdpächter, dass er Anzeige gegen unbekannt erstattet habe. Wegen Wilderei, verbotener Tierkörperbeseitigung und eines möglichen Schonzeitvergehens. Er, aber auch Ruppert Schmid als Vorsitzender der Kreisgruppe Amberg im Bayerischen Jagdverband, schildern, was den Jägern generell erlaubt ist. Sie dürfen Teile des geschossenen Wildes durchaus im Wald zurücklassen oder zu einem Luderplatz bringen. Zum Beispiel Stücke der Decke, wie das Fell in der Fachsprache der Jäger genannt wird, oder den Aufbruch, sprich die Innereien. Dies dient anderen Tieren als Nahrung. "Füchse oder Aasfresser holen sich das dann", erklärt Ruppert Schmid.
"Das darf man aber nur im eigenen Revier machen", ergänzt der Jagdpächter. Er und seine Kollegen haben mit den zwischen Oberhof und Viehberg entdeckten Überresten der geschossenen Rehe in ihrem Revier nichts zu tun. Vielmehr hat ein Unbekannter dort die Tierkörper entsorgt. Möglicherweise ist es ein Fall von Wilderei. Der Jagdpächter bezeichnet die Ablage neben einem Spazierweg im Wald als "pietätlos" und hat sich beim Landratsamt erkundigt: "So einen Fall gab es bei uns noch nie."
Auch für Schmid ist es absolut außergewöhnlich. "Neun, zehn auf einem Haufen im Wald, das entspricht nicht der gängigen jagdlichen Praxis", sagt der Kreisgruppen-Vorsitzender und nennt es "absolut nicht gesetzeskonform".














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