Fahnder der Bundespolizeiinspektion Selb kontrollierten am Mittwoch, 7. April, am Grenzübergang Schirnding ein Auto mit tschechischer Zulassung. Beim Abgleich der Personendaten des 21-jährigen Fahrers mit dem polizeilichen Fahndungssystem kam ein Haftbefehl zur Strafvollstreckung gegen ihn zum Vorschein. Nach einem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz war der junge Mann zu 50 Tagen Gefängnisaufenthalt oder ersatzweise zu 2077 Euro Geldstrafe verurteilt worden.
Da der tschechische Staatsangehörige nur über sehr geringe Barmittel verfügte, rief er seinen in Eger wohnenden Vater an und bat ihn um finanzielle Unterstützung. Der Vater ließ seinen Nachwuchs nicht im Stich und eilte zur Bundespolizeiinspektion nach Selb. Dort bezahlte er die Geldstrafe in bar und wendete den 50-tägigen Gefängnisaufenthalt ab.
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