Die Benutzung öffentlicher Plätze im Stadtgebiet - von Grünanlagen bis Kinderspielplätze - regelt eine Satzung in Vilseck. Wie es bei der Sitzung des Stadtrats hieß, ist es beim Pavillon in den Vilsauen wiederholt zu massiven Beschwerden gekommen. Zahlreiche junge Leute hätten dort erheblich Alkohol konsumiert, diverse Probleme wie Ruhestörung und Verwüstungen in und um den Pavillon seien die Folge gewesen. Um bei künftigen Vorfällen dieser Art eine entsprechende Eingriffsmöglichkeit, nämlich die Verhängung eines Bußgeldes, zu haben, sei mit der Polizei eine Änderung der Satzung besprochen worden.
Erweitert werden soll die Satzung um den Satz "In den Grünanlagen sowie auf den Kinderspielplätzen ist den Benutzern insbesondere verboten: Sich zum Zwecke des Akoholgenusses aufzuhalten, soweit dadurch die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet werden kann."
Dadurch könne die Polizei einschreiten, die Stadt ein Bußgeld verhängen, wenn bei nicht genehmigten Veranstaltungen wie Partys Jugendliche oder junge Erwachsene erheblich Alkohol trinken und es zu Ruhestörungen komme. "Andererseits können Besucher, die sich in ruhiger Art und Weise verhalten, durchaus ein Bier oder Gläschen Wein oder Sekt in den Vilsauen trinken und die Ruhe und besondere Atmosphäre in den Vilsauen genießen" sagte Bürgermeister Hans-Martin Schertl bei der Stadtratssitzung.
"Aufgrund des vorgelegten Haushaltsplanes mit der dazugehörigen Finanzplanung bestehen nach Ansicht des Landratsamtes keine Bedenken an der dauernden finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt Vilseck", zitierte der Rathaus-Chef das Ergebnis der Rechnungsprüfung zum städtischen Haushalt. Zu dieser Einschätzung war der Stadtrat aber auch schon bei der Verabschiedung beziehungsweise Aufstellung des Rekordhaushalts für 2019 gekommen. Der Etat enthalte keine genehmigungspflichtigen Teile, somit müsse das Landratsamt den Vilsecker Haushalt auch nicht genehmigen, hieß es bei der Stadtratssitzung.
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