Vilseck
25.10.2019 - 11:16 Uhr

Dem Stadtrat Vilseck bereitet herrenloses Haus Sorgen

Dieser Tagesordnungspunkt kann so etwas wie Einmaligkeit für sich beanspruchen. Der Stadtrat Vilseck hat sich mit einem herrenlosen Anwesen zu befassen, das der Stadt quasi in den Schoss gefallen ist – und das erhebliche Probleme bereitet.

Was tun mit dem baufälliges Anwesen Klostergasse 10 in Vilseck? Dem Gebäude droht der Abriss. Aus Sicherheitsgründen ist Eile geboten. Bild: e
Was tun mit dem baufälliges Anwesen Klostergasse 10 in Vilseck? Dem Gebäude droht der Abriss. Aus Sicherheitsgründen ist Eile geboten.

Bei dem Gebäude handelt sich um das Haus Klostergasse 10, seit 26 Jahren leerstehend, heruntergekommen, unbewohnbar, einsturzgefährdet - und damit ein potentieller Unfallschwerpunkt. Das zwingt die Stadt dazu, unverzüglich zu handeln. Warum das Haus herrenlos ist? Die frühere Eigentümerin des Anwesens hat ihre Eigentums- und Besitzverhältnisse durch eine entsprechende Erklärung beim Notar aufgegeben, folglich haben Grundstück und Gebäude keinen Eigentümer. Die Stadt als Ordnungsbehörde hat jedoch durch geeignete Schutzmaßnahmen für öffentliche Sicherheit und Ordnung zu sorgen, so dass von dem baufälligen Anwesen keine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht. Da es das tut, ist Eile geboten.

Bürgermeister Hans Martin Schertl erläuterte in der Stadtratssitzung die diffizile Lage. Demnach ist die frühere Besitzerin vor rund 26 Jahren ausgezogen. Seither steht das Gebäude leer, tanzen darin sprichwörtlich die Mäuse. Im Laufe der Zeit zeigten sich erste Schäden am Dach, mittlerweile weisen Dachstuhl und Ziegeleindeckung größere Schäden. Es ist zu befürchten, dass Ziegel oder gar ganze Teile des Daches auf den Kirchplatz fallen und Passanten verletzen oder Fahrzeuge beschädigen.

Vor 14 Jahren habe es, wie Schertl informierte, mehrere Begehungen des Anwesens mit verschiedenen Interessenten gegeben, die eine Renovierung nicht ausschließen mochten. Letztlich hätten alle dankend abgelehnt, niemand habe als Investor einsteigen wollen. Aus gutem Grund: Der Renovierungsaufwand des Anwesens wurde laut Bürgermeister bereits damals mit 1,6 Millionen Euro veranschlagt. Heute, so schätzt der Stadtrat, dürften dafür rund 2, 5 Millionen Euro fällig sein. Mit einer Refinanzierung des Betrags sei, selbst wenn großzügige Zuschüsse aus der Städtebauförderung fließen, nicht zu rechnen.

Der Freistaat Bayern ist nach Schertls Angaben nicht bereit, das herrenlose und zudem denkmalgeschützte Anwesen zu übernehmen. Investoren, die einsteigen und sanieren würden, seien weit und breit nicht in Sicht. Und auch die Stadt Vilseck könne nicht mit Millionenaufwand das baufällige Gebäude sanieren, war Konsens im Stadtrat.

Was also ist zu tun? Zunächst gilt es, beim Landratsamt einen Antrag auf Abbruch und Beseitigung zu stellen. Erforderlich ist auch eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis für den Abriss. Die Kosten, wohl ein hoher fünfstelliger Betrag, hätte die Stadt zu tragen. Weil es „aus unternehmerischer Fürsorgepflicht“ nicht zu verantworten sei, das Gebäude zu betreten, bleibt wohl nur eins: Abbruch mit entsprechendem schweren Gerät.

Die Stadt ist zum baldigen Handeln gezwungen: Zur Sicherheit der Passanten muss eine Absperrung errichtet, ein Bauzaun im Abstand von zwei Metern entlang des Anwesens aufgestellt werden, um vor herunterstürzenden Dachziegeln zu schützen. Das alles könne aber, sagte Hans Martin Schertl, „nur eine kurzfristige Vorsichtsmaßnahme sein“. Seiner Meinung nach gibt es nur einen einzigen und konsequenten Weg: sehr baldiger Abbruch. Das wäre der erste wichtige Schritt. Und dann stelle sich die nächste Frage: Was wird mit dem Grundstück, das ja auch herrenlos ist? Darüber wird noch ausführlich zu diskutieren sein.

 
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