Die im öffentlichen Abschnitt behandelten Tagesordnungspunkte wurden dabei vom Stadtrat einstimmig beschlossen. Das Thema „Gewerbegebiet Robert-Bosch-Straße“ stand schon mal auf der Tagesordnung des Stadtrates. Wegen Nachfragen zu Grundstücksangelegenheiten erfolgte die Behandlung im nichtöffentlichen Teil. „Aus aktuellem Anlass ist es notwendig, ein Gewerbegebiet auszuweisen“, führte Bürgermeister Hans-Martin Schertl aus. "Und zwar ein Gebiet, dass sowohl gut einsehbar als auch problemlos anfahrbar ist." Deshalb sei eine Erweiterung des Gewerbegebietes an der Robert-Bosch-Straße eine sinnvolle Ergänzung zu den bisher hier vorhandenen Betrieben. Die Grundstücke an der Staatsstraße 2165, die hierfür in Frage kämen, bieten den Vorteil, dass sie ebenerdig und von der Staatsstraße aus einsehbar sind und verkehrsmäßig gut erschlossen werden können.
Das neu auszuweisende Gewerbegebiet hat eine Fläche von rund sieben Hektar, zwei größere Flächen sind im Besitz der Stadt, die restlichen in privater Hand. „Gespräche mit den meisten Eigentümern haben stattgefunden“, bekundete Hans-Martin Schertl und, so sagte er, „viele sind abgabebereit und wünschen sich Tauschflächen“.
Es handle sich um ein zukunftsfähiges Gebiet, das den Bedarf an Gewerbeflächen für eine gewisse Zeit decken könne, sagte Schertl. Mit der Baywa AG habe bereits ein Vorgespräch stattgefunden. Sie möchte ihren Standort von der Bahnhofstraße in das neue Gewerbegebiet verlegen. „Sinnvoll ist es“ ließ der Bürgermeister wissen, "eventuell weitere Einkaufsmöglichkeiten zu schaffen". Er dachte dabei, der Stadtrat sah das wohl auch so, beispielsweise an einen Drogeriemarkt, dafür bestünde nämlich Bedarf in der Stadt.
Vielleicht könnten noch ein weiterer Einkaufsmarkt angesiedelt werden. Kontakte mit entsprechenden Projektentwicklern seien bereits aufgenommen, um zukunftsfähige Lösungen zu finden, hieß es.
Damit an den vorgestellten Flächen ein Gewerbegebiet auch ausgewiesen kann, war es notwendig, den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan und die Änderung des Flächennutzungsplanes zu fassen. Sozusagen als ersten Schritt zur Einleitung eines entsprechenden Verfahrens – das geschah einstimmig.
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