Die Sanierung des sogenannten Kavalierhauses in Vohenstrauß wird mit 1,5 Millionen Euro aus dem Entschädigungsfonds unterstützt. Das gab Kunstminister Markus Blume in Bad Staffelstein bekannt. Dem Schlosskomplex Friedrichsburg wohne der Charme eines Märchenschlosses inne, heißt es in einer Pressemitteilung. Dieser märchenhafte Charakter der bedeutsamen Renaissance-Anlage solle erhalten bleiben. "Ich freue mich, dass wir mit Mittel aus dem Entschädigungsfonds dazu beitragen, dass Kavalierhaus im Nordostflügel des Schlosses aus dem Dornröschenschlaf zu erwecken“, betonte Blume bei der Übergabe des Förderbescheids.
Zunächst noch im Besitz der Sulzbacher Grafen kam die Stadt Vohenstrauß im 13. Jahrhundert an die Wittelsbacher und wurde im 15. Jahrhundert Teil des neugebildeten Fürstentums Pfalz-Neuburg. Im 16. Jahrhundert erbaute Pfalzgraf Friedrich III. das Schloss Friedrichsburg, das heute die bedeutendste Renaissance-Anlage Nordbayerns ist. Gleichzeitig entstanden in dieser Zeit eine Anzahl von Wohn- und Verwaltungsgebäuden.
Das Kavalierhaus befindet sich im nordöstlichen Seitenflügel des Schlosses und wurde ursprünglich als Wohngebäude für die Hofbediensteten errichtet. Es diente nach der Übernahme des Territoriums durch das Königreich Bayern als Forsthaus und ab dem frühen 19. Jahrhundert als Rentamtsgebäude. Aus dieser Epoche stammen im Wesentlichen die heutige Raumaufteilung sowie das spätbarocke Walmdach und die Fassadengliederung.
Das Gebäude befindet sich nach verschiedenen Interims- und Sicherungsmaßnahmen weitgehend im Rohbauzustand und ist im gegenwärtigen Zustand nicht nutzbar. Die geplanten Sanierungsmaßnahmen erstrecken sich sowohl auf den Innen- als auch auf den Außenbereich und umfassen unter anderem die Instandsetzung des Mauerwerks, der Dachkonstruktion sowie der Treppen und Böden. Ferner soll die Haustechnik erneuert werden.
Eigentümer des Baudenkmals ist der Landkreis Neustadt/WN. Der Entschädigungsfonds wird vom Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst verwaltet und gemeinsam vom Freistaat und den Kommunen getragen. Den Bewilligungsbescheid erlässt das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege, mit dem die Maßnahme abgestimmt ist. Die Maßnahme wird durch das Landesamt für Denkmalpflege auch fachlich begleitet.













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