Vohenstrauß
16.09.2018 - 10:07 Uhr

Im Friedhof bricht eine neue Zeit an

Die Stadt Vohenstrauß geht mit der Zeit, auch was das Bestattungswesen und den Friedhof anbelangt. Neue Gräberformen verlangen eine neue Satzung. Erst in einigen Wochen wird der Stadtrat über die Gebühren diskutieren.

Neue Gräberformen machen eine neue Friedhofs- und Bestattungssatzung erforderlich. Zusätzlich zum kreisförmigen Urnenfeld entstehen an der Friedhofsmauer demnächst pflegefreie Wiesengräber für herkömmliche Erdbestattungen. Bild: bey
Neue Gräberformen machen eine neue Friedhofs- und Bestattungssatzung erforderlich. Zusätzlich zum kreisförmigen Urnenfeld entstehen an der Friedhofsmauer demnächst pflegefreie Wiesengräber für herkömmliche Erdbestattungen.

Für die Stadtratssitzung am Donnerstag hatten sich die einzelnen Fraktionen bereits mit den Neuerungen befasst. Nur kurz ging Bürgermeister Andreas Wutzlhofer auf die einzelnen Paragraphen ein, die es nun zu ändern galt. Geschäftsleiter Alfons Sier hatte die Räte schon vorab schriftlich informiert. Hauptanlass für die notwendig gewordene Satzungsänderung ist zum einen das kreisförmige Urnenfeld, das er kürzlich angelegt wurde. Voher gab es lediglich die Urnenwand und einfach Urnengräber. Sier ging auf eine weitere, neue Grabform ein. Auf Wunsch der Bevölkerung und Krichen sollen künftig plfegefreie Rasengräber (Wiesengräber) vorgehalten werden. Als Hauptgrund wird angeführt, dass oftmals Urnenbestattungen nur gewünscht werden, weil keine entsprechenden pflegefreien Grabstellen für herkömmliche Erdbestattungen vorhanden sind. Auf diesen neuen Wiesengräbern müsse laut Sier weder Einfassung noch Grabstein angebracht werden. Auch eine Anpflanzung sei hier nicht erforderlich. Falls gewünscht, könne man den Namen des Verstorbenen auf einer kleinen Plakette an der Friedhofsmauer hinter dem jeweiligen Rasengrab anbringen. Die Grünfläche werde gemäht. Weitere Pflegemaßnahmen seien hier nicht erforderlich. Somit würden sich für die Angehörigen keine Folgekosten ergeben. Einziger Nachteil ist, dass diese neue Art von Gräbern nicht vorab reserviert werden kann. Die Grabstelle werde tatsächlich erst beim Sterbefall zugeteilt.

Neu sind auch die Ruhe- beziehungsweise Nutzungsfristen der Gräber. Bei Urnengräbern läuft die Frist künfigt bereits nach zehn Jahren ab. Bislang waren es 15 Jahre. Das habe den Vorteil, so Sier, dass angesichts der vermehrten Einäscherungen die Aschenurnengräber schneller wieder neu belegt werden können und teuere Neubauten vorerst nicht mehr anfallen dürften. Rechtlich gebe es keine Bedenken, da im Gegensatz zu Leichenbestattungen keine Verwesungszeiten zu beachten seien.

Nachdem der Stadtrat die neue Satzung einstimmig billigte, wird Kämmerer Rainer Dötsch die Gebühren neu kalkulieren. Einfließen werden darin wohl auch die Kosten für das renovierte Leichenhaus. Das Defizit im Bestattungswesen betrug im vergangenen Jahr 43 115 Euro. Eine Erhöhung der Friedhofsgebühren werde laut Dötsch unumgänglich. Wann das Thema auf die Tagesordnung des Stadtrats kommt, ist noch offen.

 
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