Vohenstrauß
15.03.2022 - 14:14 Uhr

Gerhard Reinl neuer Feldgeschworener bei der Stadt Vohenstrauß

Sie wachen über die Grenzen und unterstützen die Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung: die Feldgeschworenen. Dabei üben sie das älteste kommunale Ehrenamt in Bayern aus.

Der eine verabschiedet sich und der andere wurde vereidigt. Bürgermeister Andreas Wutzlhofer (links) und Geschäftsführer Thomas Herrmann (rechts) haben Karl Nickl (Zweiter von rechts) als Feldgeschworenen entbunden und Gerhard Reinl aus Altenstadt (Zweiter von links) in diesem Ehrenamt vereidigt. Bild: dob
Der eine verabschiedet sich und der andere wurde vereidigt. Bürgermeister Andreas Wutzlhofer (links) und Geschäftsführer Thomas Herrmann (rechts) haben Karl Nickl (Zweiter von rechts) als Feldgeschworenen entbunden und Gerhard Reinl aus Altenstadt (Zweiter von links) in diesem Ehrenamt vereidigt.

Die Feldgeschworenen sind zur gewissenhaften und unparteiischen Tätigkeit sowie zur Verschwiegenheit und Bewahrung des Siebenergeheimnisses durch Eidesform auf Lebenszeit verpflichtet. Die Stadt Vohenstrauß hat nun einen neuen Feldgeschworenen. Gerhard Reinl (67) aus Altenstadt tritt die Nachfolge von Karl Nickl an, der das Amt aus gesundheitlichen Gründen im Dezember vergangenen Jahres abgegeben hat. Knapp sieben Jahre lang übte der ehemalige städtische Bauhofmitarbeiter diesen Dienst aus. Bürgermeister Andreas Wutzlhofer hat den neuen Mann im Rathaus vereidigt und verpflichtet. Das Amt des Feldgeschworenen ist nach wie vor von großer Bedeutung. Es hat lange Tradition in Bayern. Auf Anordnung des Bürgermeisters nehmen Feldgeschworene Grenzbegehungen vor. Stellen sie Mängel an den Grenzzeichen fest, werden die Grundstückseigentümer darüber in Kenntnis gesetzt. Bei der Stadt sind noch sechs Feldgeschworene aktiv im Einsatz. Wutzlhofer bedankte sich bei Reinl im Rahmen der Vereidigung für die Übernahme dieses Dienstes und wünschte gutes Gelingen als „Hüter der Grenzen und Abmarkungen im Großgemeindegebiet“. Ortskenntnisse und ein Händchen, um bei Grenzstreitigkeiten eingreifen zu können, gehören natürlich dazu.

 
Kommentare

Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.

Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.

Klicken Sie hier für mehr Artikel zum Thema:
Zum Fortsetzen bitte

Sie sind bereits eingeloggt.

Um diesen Artikel lesen zu können, benötigen Sie ein OnetzPlus- oder E-Paper-Abo.