Es ist vermutlich am Mittwoch eine der schnellsten Bau- und Umweltausschuss-Sitzungen aller Zeiten im kleinen Rathaussaal unter Regie von Bürgermeister Andreas Wutzlhofer gewesen. Alle Anträge erhielten von den Ausschussmitgliedern einstimmig grünes Licht für das gemeindliche Einvernehmen und wurden an die zuständige Baubehörde im Landratsamt Neustadt/WN weitergeleitet. Zwei Bauanträge sind allerdings recht heikel zu betrachten und betreffen den Verein der Vogelfreunde und -schützer. Zur Vorgeschichte: Der Verein errichtete in Eigenregie und mühevoller Arbeit auf dem Gelände der ehemaligen Glasfabrik im Mühlweg 17 a einen Vogelpark, der schließlich im Jahr 2016 mit vielen Gästen und einem großen Fest eingeweiht wurde. Außerdem wurden die Räume im Erdgeschoß der ehemaligen Glasfabrik als Vereinsheim und Ausstellungsräume durch die fleißige Tatkraft der Vereinsmitglieder umgebaut und auf Vordermann gebracht. So weit so gut.
Obwohl Vorsitzender Josef Greber damals mit der Baubehörde im Landratsamt bezüglich des Vogelparks Gespräche führte, wurden nun nachträglich vom Landratsamt Planunterlagen für die Volieren nachgefordert, um „diese Anlage nachträglich zu heilen“, sagte Wutzlhofer. Wenn diese Einrichtung natürlich baulich einen Antrag erforderlich mache, dann müsse der eben nachgereicht werden, um eine Baugenehmigung zu erhalten. Inwieweit Eigentümer auf der gegenüberliegenden Seite bereit sind, geforderte Abstandsflächen zu übernehmen, obliege diesen selbst, machte der Bürgermeister noch klar. „Das ist nicht unsere Sache, das muss der Bauherr mit dem Landratsamt klären.“ Eigentümer des Glasfabrik-Areals ist Harald Kraus, der Verein der Vogelfreunde und -schützer hat sich bei ihm eingemietet. Die beiden Anträge des Vereins hatte Wutzlhofer bereits im Vorfeld im Rahmen seiner Zuständigkeit durch die Verwaltung an die Genehmigungsbehörde weitergeleitet und den Ausschussmitgliedern nur formhalber mitgeteilt.
Beim Antrag auf Vorbescheid über die Aufschotterung eines Wendekreises für den privaten Lkw sowie eines Zwischenlagerplatzes in Nähe Zeßmannsrieth waren die Räte einstimmig der Meinung, dass aus Sicht der Stadt dem Antrag keine Einwände entgegenstünden, auch wenn sich das Grundstück im Außenbereich befindet. „Es handelt sich weder um ein Biotop noch um ein anderes schützenswertes Gebiet“, so der Bürgermeister. In diesem Bereich sei keine Gebietsart festgelegt, deshalb greife auch keine Privilegierung. Einstimmig passierte auch der Bauantrag über den Abbruch der bestehenden Scheune und Errichtung einer Unterstellhalle auf dem Grundstück der Gemarkung Oberlind in Nähe der Thomasbühlstraße 37 den Bauausschuss. Ebenfalls im Vorfeld wurden bereits folgende Anträge durch den Bürgermeister im Rahmen seiner Zuständigkeit behandelt: In Obertresenfeld 7 will der Besitzer eine landwirtschaftliche Lager- und Maschinenhalle errichten und in Nähe der Anton-Ferazin-Straße in Roggenstein sollen die bestehenden Garagen wieder neu hergestellt werden, teilte der Bürgermeister mit.
Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.
Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.