Vohenstrauß
10.07.2019 - 15:29 Uhr

Stadt Vohenstrauß weist Grundstücksbesitzer auf Verpflichtungen hin

Die Stadt Vohenstrauß weist Grundstücksbesitzer auf ihre Verkehrssicherungspflicht und auf die Sauberkeit der Straßenränder hin. Fußgänger müssten mitunter auf die Straße ausweichen.

Die Grundstücksbesitzer sollten mehr auf den Heckenzuschnitt achten. Bild: dob
Die Grundstücksbesitzer sollten mehr auf den Heckenzuschnitt achten.

Anpflanzungen beleben und verschönern das Ortsbild und tragen zur Verbesserung der Lebensräume für Mensch und Tiere bei. Allerdings können durch Anpflanzungen und Wildwuchs auch Gefahren entstehen. Dichter Bewuchs von Bäumen und Sträuchern ragt in in den öffentlichen Verkehrsraum. Bei manchen Gehwegen sei es Fußgängern gar nicht mehr möglich, ungehindert entlang zu gehen. Sie müssten deshalb auf die Fahrbahn ausweichen. Die Stadtverwaltung stellte bei Streckenkontrollen der Straßen, Geh- und Radwege vermehrt diese Auswüchse fest und bittet die Grundstückseigentümer überhängende Äste und Zweige insbesondere im Sicherheitsbereich der Verkehrswege bis auf eine lichte Höhe von 4,50 Meter über Fahrbahnen und 2,50 Meter über Gehwegen zurück zu schneiden. Außerdem ist laut Stadt im Sommer auf die Sicherheit und die Sauberkeit der Gehwege zu achten. Dazu gehört auch, die Geh- und Radwege und die Fahrbahnränder von Gras und Unkraut zu befreien. Für Rückfragen steht die Stadtverwaltung jederzeit zur Verfügung.

Die Grundstücksbesitzer sollten mehr auf die Sauberkeit der Fahrbahnränder achten. Bild: dob
Die Grundstücksbesitzer sollten mehr auf die Sauberkeit der Fahrbahnränder achten.
 
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