Zur Mitfeier in der Pfarrkirche stehen rund 74 Plätze zur Verfügung, entsprechend der Vorgabe, einen Mindestabstand von 2 Metern zu anderen Plätzen einzuhalten. Die Plätze sind in den Bänken mit farbigen Streifen gekennzeichnet. Es sollte verhindert werden, dass sich beim Betreten oder Verlassen der Sitzbank eine zu große Nähe zwischen Personen ergibt. Ordner werden diesen Dienst übernehmen.
Ein Team von Ehrenamtlichen hilft bei der Vorbereitung und Durchführung mit und sichert die Einhaltung der Vorschriften.
Um einen Überblick zu bekommen und gegebenenfalls niemanden wegschicken zu müssen, sind Gläubige gebeten, sich für die Mitfeier der Messen am Sonn- und Feiertag vorweg anzumelden. Pro Person gibt es für die Wochenendgottesdienste nur eine Teilnahmemöglichkeit. Für die Werktage braucht es keine Anmeldung. Die Anmeldung dafür kann ausschließlich zu folgenden Zeiten entgegen genommen werden: telefonisch dienstags bis freitags zwischen 9 und 11.30 Uhr unter 0175/7565893 und per E-Mail an vohenstrauss[at]kirche-bayern[dot]de. Die E-Mails können nur bis Freitag 11 Uhr berücksichtigt werden.
Der Zugang zu den Gottesdiensten erfolgt ausschließlich über den Haupteingang. Die Mitfeiernden werden dort vom Ordnungsdienst der Pfarrkirche in Empfang genommen und eingewiesen. Personen in häuslicher Gemeinschaft, Ehepaare und Familien können die Plätze gemeinsam nebeneinander einnehmen. Einlass für die Messe am Samstag um 19 Uhr ist von 18.30 bis 18.55 Uhr. Für die Messfeier am Sonntag um 8.30 Uhr ist der Einlass von 8 bis 8.25 Uhr. Für die Messe um 10.15 Uhr ist der Einlass von 9.45 bis 10.10 Uhr und für den Gottesdienst am Sonntag um 19 Uhr von 18.30 bis 18.55 Uhr. An Werktagen nehmen die Teilnehmer die markierten Plätze ein.
Das Verlassen der Stadtpfarrkirche erfolgt über alle drei Ausgänge. Sinnvoll wäre es, das Gotteshaus nur bankweise zu verlassen.
Alle Mitfeiernden müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, sich beim Eingang die Hände desinfizieren, einen gekennzeichneten Platz einnehmen, auf den gebotenen Abstand achten und aus hygienischen Gründen ihr eigenes Gotteslob mitbringen. Es wird darauf hingewiesen, dass ohne den Mund-Nasen-Schutz kein Zutritt möglich ist. Hinweise zum Empfang der Kommunion werden fünf Minuten vor Beginn der Messfeier gegeben. Nicht zugelassen werden können zu liturgischen Feiern Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen, Fieber oder Atemwegsproblemen, wenn sie sich infiziert haben und aktuell auf Covid-19 positiv getestet sind, unter Quarantäne gestellt sind oder in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einem bestätigten Covid-19-Erkrankten gehabt haben.
Dekan Alexander Hösl appelliert an die Vernunft jedes Einzelnen. Risikogruppen sollen den Gottesdienst zu Hause per Fernsehen oder online mitfeiern.
Unbeschadet der Möglichkeit der Nottaufe ist die Taufe eines einzelnen Täuflings außerhalb der Messe im engen Familienkreis dieses Täuflings möglich. Dazu gelten dieselben Platz- und Abstandsregeln wie bei der Messe.
Die Erstkommunion findet zu einem späteren Zeitpunkt statt, auf alle Fälle nicht vor dem 31. August 2020. Die Firmungen für das Jahr 2020 werden ausgesetzt. Alles Weitere wird im Rahmen der Planung der Firmtermine für das Jahr 2021 geregelt. Für Trauungen im engen Familien- und Freundeskreis gelten dieselben Platz- und Abstandsregeln wie bei der Messe. Bei Beichten ist telefonisch mit den Seelsorgern ein Termin zu vereinbaren.
Der Festtag Fronleichnam wird unter Einhaltung der obigen Vorgaben mit einer feierlichen Eucharistiefeier begangen. Die Prozession durch die Stadt entfällt. Bittgänge und Flurumgänge werden in folgender Form begangen: in diesem Anliegen wird eine Messe gefeiert. Prozessionen und gemeinschaftliche Wallfahrten können derzeit nicht stattfinden.













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