Vohenstrauß
30.11.2022 - 14:48 Uhr

Verkehrspolizei Weiden stellt 27 Kilo illegales Feuerwerk auf der A6 sicher

Überraschung für Beamte der Verkehrspolizei Weiden beim Blick in den Kofferraum eines Sprinters auf der A6 auf Höhe Vohenstrauß: Darin befanden sich drei große Feuerwerksbatterien – für die keine Genehmigung vorlag.

Drei große Feuerwerksbatterien, die illegal eingeführt wurden, stellte die Verkehrspolizei Weiden auf der A6 bei Vohenstrauß sicher. Bild: Verkehrspolizei Weiden/exb
Drei große Feuerwerksbatterien, die illegal eingeführt wurden, stellte die Verkehrspolizei Weiden auf der A6 bei Vohenstrauß sicher.

Bis Silvester gefeiert wird, dauert es noch ein bisschen – jede Menge Feuerwerkskörper kamen den Beamten der Fahndungskontrollgruppe der Verkehrspolizei Weiden allerdings schon jetzt unter. Am vergangenen Montag, 28. November, gegen 18.30 Uhr, kontrollierten die Verkehrspolizisten auf der A6 auf Höhe der Anschlussstelle Vohenstrauß-Ost einen Mercedes-Sprinter.

Das Fahrzeug mit mehreren Personen befand sich auf dem Weg von England nach Rumänien, wie es im Bericht der Verkehrspolizei heißt. Im Laderaum des Transporters machten die Polizisten dann eine überraschende Entdeckung: Sie fanden, versteckt im Reisegepäck, drei Feuerwerksbatterien mit jeweils 500 möglichen Explosionen – und einem Gesamtgewicht von rund 27 Kilogramm. Der 27-jährige Fahrer konnte weder einen entsprechenden Berechtigungsnachweis, noch die erforderliche Einfuhrgenehmigung vorlegen. Nach Einschätzung der Polizei in ihrem Bericht handelt es sich bei den Feuerwerksbatterien um "pyrotechnische Gegenstände, die aufgrund ihrer Einstufung und Gefährlichkeit ausschließlich von Personen mit entsprechender Berechtigung verwendet werden dürfen". Diese stellten die Beamten deshalb sicher. Den jungen Mann erwarten neben einem Strafverfahren nach dem Sprengstoffgesetz, zudem die Entsorgungskosten.

Die Verkehrspolizei Weiden warnt in diesem Zusammenhang – insbesondere aufgrund der Grenznähe – vor der Einfuhr und dem Umgang mit illegalen Feuerwerkskörpern. Neben der strafrechtlichen Relevanz, könnten durch das Abbrennen ungeprüfter Feuerwerkskörper Gefahren für Leib und Leben entstehen.

 
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