Spaziergänger staunten vor einigen Tagen nicht schlecht, als sie auf dem Feld die enorme Masse des Schlamms entdeckten. Der Ablagerungsort befindet sich an einer Baumgruppe am Rande eines Waldgebiets im östlichen Landkreis.
Hauptkommissar Christian Stöckl von der Polizeiinspektion Vohenstrauß kann die Größenordnung des Schlamms, der rund um eine Bauminsel aufgebracht wurde, grob umreißen: 200 Meter lang, 4 Meter breit und etwa 30 Zentimeter hoch. "Das war schon eine Menge", betont Stöckl, der das Gemenge als Biogasabfall bezeichnet. Gleich gegenüber stießen die Beamten noch auf einen Haufen Bauschutt.
Dienststellenleiter Martin Zehent ging der Sache mit seinen Leuten vor Ort nach. "Wir haben ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet und nach Abschluss der Ermittlungen an das Landratsamt weitergeleitet." Der zuständige Sachbearbeiter Stöckl erklärt, dass es sich bei Biogasabfall und Bauschutt jeweils um ein und denselben Verursacher handle.
Was jedoch recht schlimm aussehe, sei nicht automatisch verboten. Die Ausbringung von Biogasabfall auf einem Feld sei grundsätzlich erlaubt und üblich. Allerdings müsse dies - vor allem angesichts dieser großen Menge - beim Landratsamt vorher angezeigt und genehmigt werden. Dies sei jedoch in diesem Fall laut Stöckl nicht geschehen. Zum genauen Verständnis wiederholte der Hauptkommissar: Das Ausbringen von Biomasse sei auch in größerem Umfang nicht verboten. "Es wird dadurch auch kein Boden oder Gewässer verunreinigt. Aber man muss es vorher bei der Umweltbehörde, also dem Landratsamt, anmelden."
Nachdem das Landratsamt von der Polizei verständigt worden war, stattete ein Vertreter der Naturschutzbehörde dem ermittelten Verursacher einen Besuch ab. Reinhard Schmid, Pressesprecher des Landratsamts Neustadt, erklärte dazu am Dienstag auf Nachfrage schriftlich: "Die Polizeiinspektion Vohenstrauß hat die Angelegenheit vor Ort überprüft und wird heute die entsprechende Anhörung des Betroffenen vornehmen. Unabhängig davon wird eine Fachkraft des AELF Amberg die ausgebrachten Gärreste hinsichtlich der landwirtschaftlichen Vorschriften fachlich beurteilen. Eine Anordnung des Landratsamtes zur Beseitigung der Gärreste ist nicht erfolgt."
Weiter heißt es in der Stellungnahme: "Eine gesonderte Überprüfung des Ausbringens der Gärreste aus Sicht der Wasserwirtschaft wird noch durchgeführt. Sobald die fachliche Beurteilung der Landwirtschaft und der Wasserwirtschaft sowie die Anzeige der Polizei Vohenstrauß vorliegt, kann die Angelegenheit abschließend beurteilt werden."
Am Montag wurde jemand dabei beobachtet, wie er den Biogasabfall wieder einsammelte und dann mit einem Gerät auf einem anderen Feld in unmittelbarer Nähe eines Bachs ausbrachte. Erster Hauptkommissar Zehent versichert auf Nachfrage, dass dies vermutlich aus Eigeninitiative geschah: "Das ist so in Ordnung." Landratsamtssprecher Schmid kann sich den Vorgang nicht erklären: "Es hat dazu keine Anordnung von uns gegeben."
Was den abgelagerten Bauschutt betrifft, müsse der Mann laut Polizei ebenfalls mit einer Ordnungswidrigkeitsanzeige rechnen. "Auch wenn es sich bis auf eine Kloschüssel zu 99,9 Prozent um Ziegelsteine handelt, darf man das grundsätzlich nicht lagern", informiert Stöckl. Allerdings dürfe man diesen "normalen, sauberen Bauschutt" beispielsweise in einen Waldweg einarbeiten. Sollte dies nicht geplant sein, müsse der Umweltsünder den Schutt entsorgen, oder das Landratsamt übernehme dies auf Kosten des Verursachers.
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