(wmi) Um die Einsatzfähigkeit der Feuerwehren, Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und des Katastrophenschutzes aufrechtzuerhalten, hat der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrats ein Gesetz verabschiedet. Dieses ermöglicht es Mitgliedern der genannten Organisationen, auf der Grundlage einer spezifischen Ausbildung und Prüfung Einsatzfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 7,5 Tonnen zu führen. Damit wurde dem Ehrenamt nachhaltig Rechnung getragen.
Florian Hörl und Fabian Reiß von der Vorbacher Wehr haben sich jetzt unter den Augen der Kreisbrandmeister Rainer Kopp und Jürgen Haider sowie von Kommandant Hans Groher der Prüfung für den "Feuerwehrführerschein" erfolgreich gestellt. Vorausgegangen waren 8 Unterrichtsstunden und eine 60-minütige Prüfungsfahrt. Nach der Beantragung auf der Führerscheinstelle erhalten sie vom Landratsamt die Fahrberechtigung.
Diese befugt die beiden jungen Brandschützer zum Führen von entsprechenden Feuerwehrfahrzeugen, allerdings nur im Zuge von angeordneten Dienstfahrten. Eine anderweitige Nutzung des "Feuerwehrführerscheins" ist wie Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis.
Vorbach
19.07.2018 - 14:43 Uhr
Führerschein nur für Feuerwehrfahrten
von WMI
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