Vorbach
13.10.2020 - 11:00 Uhr

Rege Diskussion zur Sanierung des Tiefbrunnen II

Bereits im Vorfeld zeichnete sich ab, dass für die Kosten der Sanierung des Tiefbrunnen II die am Versorgungsnetz des Wasserzweckverbandes „Vorbacher Gruppe“ angeschlossenen Haushalte aufkommen müssen. Nun gibt es ein Ergebnis.

In seiner jüngsten Verbandsversammlung im Saal des Gemeindezentrums beschloss das Gremium mehrheitlich die Investitionssumme zu 40 Prozent auf die Grundstücks- und zu 60 Prozent auf die Geschossfläche aufzuteilen. Mit einer regen Diskussion wurde in der Verbandsversammlung unter Leitung von Vorsitzendem Bürgermeister Alexander Goller (Vorbach) um eine gerechte Lösung zu einer prozentualen Lösung „gerungen“. Grundsätzlich zeichnete sich ab, dass die Verbesserungsbeiträge über die Grundstücks- und Geschossflächen erhoben werden, und eine anteilige Gebührenerhöhung beim Wasserpreis ausgeklammert wurde.

Der ungedeckte Investitionsaufwand beläuft sich auf 431.000 Euro und muss durch die Verbesserungsbeiträge der an der Wasserversorgung der „Vorbacher Gruppe“ angeschlossenen Haushalte aufgebracht werden. Eine von Michael Eisner, Kämmerer der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Kirchenthumbach, vorgelegte Kalkulation sah vor, die ungedeckte Investitionssumme zu 40 Prozent auf die Grundstücks- und zu 60 Prozent auf die Geschossfläche zu verteilen. Damit wurde bei der Grundstücksfläche eine anteilige Investitionssumme in Höhe von 172.400 Euro errechnet. Auf der Grundlage von knapp einer Million Quadratmeter Gesamtgrundstücksfläche wurde ein Verbesserungsbeitrag von 0,16 Euro je Quadratmeter ermittelt. Bei der Geschossfläche summieren sich die anteiligen Investitionskosten auf 258.600 Euro. Bei knapp 300.100 Quadratmeter Gesamtgeschossflächen wurde ein Beitragssatz von 0,86 Euro je Quadratmeter errechnet.

In der regen Diskussion des Verbandsgremiums wurde vorgeschlagen, die Investitionssumme zu 20 Prozent auf die Grundstücksfläche und zu 80 Prozent auf die Geschossfläche zu verteilen. Über diesen Änderungsvorschlag lies der Verbandsvorsitzende abstimmen und fand sechs Befürworter. Neun Verbandsmitglieder votierten für die 40:60-Verteilung der anteiligen Investitionskosten.

Letztendlich war auch eine Entscheidung über einer Verbesserungsbeitragssatzung herbeizuführen. Der vorgelegte Entwurf mit einem Verbesserungsbeitrag von 0,16 Euro je Quadratmeter bei der Grundstücksfläche und 0,86 Euro je Quadratmeter bei der Geschossfläche fand bei zehn Verbandsräten, bei fünf Gegenstimmen, seine Zustimmung. Nach dem Entwurf tritt die Beitragssatzung zur Verbesserung der Wasserversorgungseinrichtung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der „Vorbacher Gruppe“ zum 1. Dezember dieses Jahres in Kraft.

 
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