Abschlägig behandelte der Gemeinderat den Wunsch einer Mieterin, an den Balkonen an der Südseite des neuen Mietwohngebäudes der Gemeinde einheitliche Sonnenmarkisen anzubringen. Bürgermeister Werner Roder erinnerte daran, dass ein Sonnenschutz nicht Gegenstand des förderfähigen Bauprogrammes gewesen sei. Roder bezeichnete entsprechende Wünsche nicht als zwingende Aufgabe des Vermieters, Markisen zu installieren. Roder schlug eine Absprache zwischen den Mietern zur Beschaffung eines einheitlichem Sonnenschutzes vor und versicherte die Zustimmung der Gemeinde. Als Alternative schlug der Bürgermeister den Mietern vor, bei Bedarf eigene Sonnenschirme auf ihren Balkonen aufzustellen. Diese Meinung teilte auch der Gemeinderat.
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