Vorbach
19.09.2018 - 17:08 Uhr

Nein zu Weiden, Ja zu Bayreuth

Fundtier-Verwahrung: Gemeinderat für Vertrag zwischen VG und oberfränkischem Tierschutzverein

(br) Die Kommune kehrt dem Tierschutzverein Weiden den Rücken: Sie sieht den Tierschutzverein Bayreuth als deutlich bessere Alternative an.

Wie Bürgermeister Werner Roder in der Sitzung des Gemeinderats informierte, wurden Fundtiere bisher gegen ein pauschaliertes Entgelt im Tierheim Weiden abgegeben. Zwischenzeitlich wurde die bisherige Fundtier-Vereinbarung zwischen dem Tierschutzverein Weiden und den Gemeinden im Landkreis Neustadt/WN sowie der Stadt Weiden zum Jahresende gekündigt.

Interimsvertrag

Langwierige Verhandlungen mit dem Verein führten zum Entwurf eines ab dem 1. Januar 2019 geltenden Interimsvertrags. Dieser sieht allerdings vor, dass keine Kampf- und auch keine Herdenschutzhunde aufgenommen werden. Das Jahresentgelt wurde auf einen Euro je Einwohner taxiert. Für die Gemeinde Vorbach ergibt sich demnach ein Jahresbetrag von gut 1000 Euro.

Sowohl Bürgermeister Werner Roder als auch sein Schlammersdorfer Amtskollege Gerhard Löckler, die beide hauptberuflich beim Bezirk Oberfranken tätig sind, fanden im Tierschutzverein Bayreuth eine Alternative zu Weiden. Der Bezirk Oberfranken ist Eigentümer zahlreicher Grundstücke, auf einem davon steht auch das Tierheim in Bayreuth im Wege der Erbpacht. Die baulichen Anlagen wurden erst im Vorjahr erweitert.

Der Tierschutzverein Bayreuth als Betreiber des Tierheimes hat ein Angebot unterbreitet, das sich an die Verwaltungsgemeinschaft (VG) Kirchenthumbach richtet. Es sieht eine Jahrespauschale von 2500 Euro für alle drei VG-Mitgliedsgemeinden (Kirchenthumbach, Schlammersdorf und Vorbach) mit ihren insgesamt rund 5000 Einwohnern vor.

"Halb so teuer und besser"

Für Bürgermeister Werner Roder lag die Entscheidung demzufolge auf der Hand: "Das Angebot aus Bayreuth ist faktisch nur halb so teuer als jenes aus Weiden bei umfangreicheren Bedingungen" (kein Ausschluss von Kampfhunden) und darüber hinaus "deutlich besser".

So entschied der Gemeinderat, die Offerte des Tierschutzvereins Weiden für einen Interimsvertrag über die Fundtier-Verwahrung im Tierheim Weiden ab Jahresbeginn 2019 nicht anzunehmen. Stattdessen plädierte das Gremium dafür, auf der Basis des vorliegenden Angebots einen Vertrag zwischen der VG Kirchenthumbach und dem Tierschutzverein Bayreuth zum 1. Januar nächsten Jahres abzuschließen.

Abwasser: Gemeinderat stimmt Zweckvereinbarung zu:

Seit vielen Jahren arbeitet die Kommune Vorbach mit der Nachbargemeinde Schlammersdorf gut und vertrauensvoll zusammen. Die Grundlage hierfür sind mehrere Zweckvereinbarungen.

In seiner Sitzung am 17. Juli hat auch der Abwasserzweckverband (AZV) in der Gemeindekanzlei in Schlammersdorf wurde von diesem Gremium eine neue Zweckvereinbarung beschlossen. Hauptmerkmale der neuen Vereinbarung sind ein künftige gegenseitige Hilfeleistung und Unterstützung, sowohl personell als auch maschinell. Leistungen einer Kommune für die andere erbringt, werden zum Selbstkostenpreis erbracht und auch vergütet.

Die beiden Kommunen gehen bei dieser kommunalen Zusammenarbeit davon aus, dass der Leistungsaustausch bis Ende 2020 umsatzsteuerfrei ist. Nach den Worten von Bürgermeister Werner Roder, zugleich stellvertretender Vorsitzender des AZV, wird es ab 2021 umsatzsteuerrechtliche Änderungen geben. Demnach

Somit wird ab diesem Zeitpunkt eine Anpassung an die derzeitige Zweckvereinbarung erforderlich. Das Gemeindeoberhaupt kündigte ab 2021 eine neue fünfseitige Vereinbarung zwischen den Zweckverbänden Abwasserentsorgung und Wasserversorgung einschließlich des Schulverbandes unter Berücksichtigung der umsatzsteuerrechtlichen Änderungen an.

Der Gemeinderat stimmte der vom AZV beschlossenen Vereinbarung nun zu. Diese tritt rückwirkend zum 1. Januar 2017 in Kraft. Durch diesen Beschluss der künftigen kommunalen Zusammenarbeit werden ie bisherigen drei Zweckvereinbarungen zwischen dem Abwasserzweckverband Schlammersdorf-Vorbach sowie dem Zweckverband zur Wasserversorgung der Vorbacher Gruppe und den Kommunen Schlammersdorf und Vorbach werden in der Folge ersatzlos aufgehoben. (br)

 
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