Am späten Dienstagabend wurde in der Altenschwander Straße ein Audi mit Neunburger Zulassung einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Als die Beamten den 30-jährigen Fahrer nach seinem Führerschein fragten, entgegnete dieser, keinen Führerschein zu besitzen. Dieser sei ihm vor knapp zwei Monaten aufgrund einer Fahrt unter Alkoholeinfluss beschlagnahmt worden. Die Überprüfung seiner Daten ergab, dass ein gültiges Fahrverbot bestand. Dementsprechend wurde die Weiterfahrt unterbunden, der Audi verkehrssicher ab- und die Fahrzeugschlüssel sichergestellt. Der 30-Jährige wurde wegen Fahrens trotz Fahrerverbots zur Anzeige gebracht.
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