Im grenzüberschreitenden Reiseverkehr vollstreckten Fahnder der Bundespolizeiinspektion Waidhaus am vergangenen Wochenende drei Haftbefehle und entdeckten so manche verbotene Waffe. Ein Rumäne, den die Beamten an der Ausfahrt Waidhaus der A6 kontrollierten, wurde von der Staatsanwaltschaft München mit Haftbefehl gesucht. Wegen Steuerhinterziehung hatte der 23-Jährige noch eine Geldstrafe von 300 Euro zu bezahlen. Da er dieser Aufforderung nachkam, wurde der Haftbefehl gelöscht und der Mann ersparte sich 15 Tage Freiheitsstrafe.
Ein deutscher Staatsangehöriger hätte besser eine Ordnungswidrigkeit bezahlt. Da er auf Mahnungen nicht reagiert hatte, war er im Fahndungscomputer zur Festnahme ausgeschrieben. Zu den zehn Euro, die er nicht zahlen wollte, kamen nun noch 40 Euro Verfahrenskosten, die der 47-jährige schließlich entrichtete. Bei einem Slowaken ging es schon um beträchtlich höhere Summen. Die Staatsanwaltschaft Landshut suchte den 35-Jährigen per Haftbefehl. Er hatte eine Geldstrafe wegen Gefährdung des Straßenverkehrs in Höhe von 4000 Euro offen. Wohl dem der eine finanzstarke Mutter hinter sich weiß. Die Mama des Mannes zahlte den fälligen Betrag bei der Polizeiinspektion Rosenheim ein und ersparte ihrem Sohn damit einen Gefängnisaufenthalt von 80 Tagen.
Schließlich beschlagnahmten die Bundespolizeifahnder der Waidhauser Inspektion noch drei Waffen. Ein 26-jähriger Moldauer musste sein verbotenes Springmesser abgeben. Ein 15-jähriger Russe im Fernreisebus von Prag nach Paris führte einen Teleskopschlagstock mit sich. Schließlich wurde noch ein 38-jähriger Weißrusse sein Butterflymesser los. Alle drei erhalten Anzeigen wegen Verstößen gegen das Waffengesetz.
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