Die Bundespolizeiinspektion Waidhaus hat am Mittwoch bei Grenzkontrollen auf der Autobahn A 6 zwei per Haftbefehl gesuchte Straftäter festgenommen. Dabei vollstreckten die Beamten offene Justizschulden in Höhe von insgesamt 3.300 Euro. Bei der Kontrolle eines Fernreisebusses aus Tschechien überprüften sie die Personalien eines 40-jährigen polnischen Staatsangehörigen. Der Abgleich mit dem Fahndungsbestand ergab eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Stuttgart zur Festnahme aufgrund eines Vollstreckungshaftbefehls. Das Amtsgericht Stuttgart hatte den Mann im März 2023 wegen Erschleichens von Leistungen per Strafbefehl zu einer Geldstrafe verurteilt. Da er die Strafe nicht bezahlt hatte, wurde er mit Haftbefehl gesucht. Durch die sofortige Zahlung der noch offenen 1.900 Euro konnte der Pole eine mehrmonatige Ersatzfreiheitsstrafe abwenden und seine Reise fortsetzen.
Kurz darauf kontrollierten die Bundespolizisten einen 54-jährigen rumänischen Staatsbürger. Auch hier ergab die Fahndungsabfrage eine Ausschreibung zur Strafvollstreckung, diesmal durch die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg. Das Amtsgericht Aschaffenburg hatte den Mann wegen Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe von 1.400 Euro verurteilt, die er bislang nicht bezahlt hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte deshalb Haftbefehl erlassen. Der 54-Jährige beglich die Geldstrafe noch vor Ort, sodass die angeordnete Ersatzfreiheitsstrafe nicht vollstreckt werden musste und er seine Reise fortsetzen konnte.
Erstellt auf Grundlage von Polizeiinformationen und KI-Auswertung.
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