Kurz nach Mitternacht blinkte am Dienstag der Fahndungscomputer der Waidhauser Bundespolizeibeamten an der Autobahn A6 rot auf und spuckte einen Haftbefehl aus. Für den 45-jährigen Tschechen war es nicht der erste Kontakt mit der deutschen Justiz. Bereits im August 2020 hatte er sich vor dem Amtsgericht Sinsheim wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort rechtfertigen müssen. Die daraus auferlegte Geldstrafe in Höhe von 680 Euro hatte er bisher nicht bezahlt. Dies quittierte die Staatsanwaltschaft Heidelberg mit einem Haftbefehl gegen den Verkehrssünder.
Diesen vollstreckten die Beamten nun bei den wieder eingeführten Grenzkontrollen an der A6. Die im Haftbefehl angeordnete Ersatzfreiheitsstrafe von 17 Tagen wollte er jedoch nicht antreten und entschied sich, seine Justizschulden bei der Bundespolizeiinspektion Waidhaus zu bezahlen.
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