Waidhaus
30.10.2023 - 10:41 Uhr

Bundespolizei Waidhaus macht acht gesuchte Straftäter dingfest

Auf ein erfolgreiches Wochenende blickt die Bundespolizei in Waidhaus zurück. Die Beamten vollstreckten acht Strafbefehle. Die Justizkasse ist um einen fünfstelligen Betrag aufgefüllt.

Bei der Bundespolizei Waidhaus klicken die Handschellen. Die Beamten verzeichnen ein erfolgreiches Wochenende. Symbolbild: Petra Hartl
Bei der Bundespolizei Waidhaus klicken die Handschellen. Die Beamten verzeichnen ein erfolgreiches Wochenende.

Bei Grenzkontrollen am Wochenende sind Beamten der Bundespolizeiinspektion Waidhaus acht per Haftbefehl gesuchte Straftäter ins Netz gegangen. Es standen offene Justizschulden in Höhe von 10.000 Euro im Raum. Zwei Personen konnten nicht bezahlen und wurden in die Justizvollzugsanstalt Weiden gebracht.

Am Freitagnachmittag gingen den Waidhauser Bundespolizisten an der Autobahn A6 zwei Straftäter ins Netz. Ein 25-jähriger Rumäne war durch das Amtsgericht Würzburg wegen unerlaubten Aufenthalts zu einer Geldstrafe von 500 Euro verurteilt worden. Nur kurze Zeit später erwischten die Beamten eine 39-jährige Dieben aus Moldau. Sie hatte nach der Verurteilung durch das Amtsgericht Rastatt noch eine Rechnung in Höhe von 400 Euro zu begleichen. Beide Justizschuldner konnten ihre Rechnung bezahlen und somit einer Ersatzfreiheitsstrafe entgehen.

Zwei weitere Diebe wurden am Samstag festgenommen. Ein 25-jähriger Rumäne hatte offene Justizschulden in Höhe von 600 Euro und eine angeordnete Sicherheitsleistung von 500 Euro. Weil der Mann nicht bezahlen konnte, sitzt er nun für 38 Tage in der Justizvollzugsanstalt Weiden ein.

Auch ein 33-jähriger Tunesier wurde verhaftet und mit offenen Justizschulden in Höhe von 900 Euro konfrontiert. Diese resultierten aus einer Verurteilung des Amtsgerichts Frankfurt am Main wegen Diebstahls. Da er nicht bezahlen konnte endete der Haftbefehl mit einer Freiheitsstrafe von 30 Tagen in der Weidener JVA.

Am Sonntag kassierten die Fahnder der Bundespolizei insgesamt 7000 Euro an offenen Justizschulden. Die Verurteilung wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz durch das Amtsgericht Weiden vom Juni 2023 erleichterte einen 52-jährigen Tschechen um 1600 Euro. Insgesamt 4500 Euro musste ein 33-jähriger Slowake bei der Bundespolizei in Waidhaus bezahlen um auf freiem Fuß zu bleiben. Das Amtsgericht Freising verurteilte ihn im Januar 2022 wegen tätlichen Angriffs auf einen Vollstreckungsbeamten zu einer Geldstrafe von 2700 Euro. Wegen des Verwendens von Kennzeichnungen verfassungswidriger Organisationen hatte auch das Amtsgericht München noch eine Rechnung in Höhe von 1800 Euro mit dem Mann offen. Da er seine Justizschulden dieses Mal bezahlte, durfte er weiterreisen.

Kurz vor Mitternacht erwischten die Fahnder einen Verkehrssünder. Das Amtsgericht Neuburg an der Donau verurteilte ihn wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe in Höhe von 800 Euro. Da er seine Schulden bezahlt hatte, konnte er als Beifahrer weiterreisen.

Wesentlich geringer fiel das Strafmaß in einem offenen Ordnungswidrigkeitsverfahren aus. Wegen einer nicht bezahlten Ordnungswidrigkeit in Höhe von 115 Euro ordnete das Amtsgericht Helmstedt bei einem 58-Jährigen Rumänen vier Tage Erzwingungshaft an. Den Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Braunschweig konnte der 58-Jährige mit der Zahlung des offenen Betrages abwenden und konnte somit auf freiem Fuß verbleiben.

 
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