Die verstärkten Kontrollen der Fahnder der Bundespolizei Waidhaus brachten am Wochenende 15 Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz ans Licht. Die Beamten stellten insgesamt 115 Kilogramm an erlaubnispflichtigen und verbotenen Feuerwerkskörpern sicher. Dies teilt die Bundespolizeiinspektion Waidhaus mit. Neben 13 kleinen Mengen an Böllern, Krachern und Raketen, gingen am Sonntag auch zwei „pyrotechnische Großtransporte“ ins Netz der Fahnder.
Am späten Sonntagnachmittag erwischten sie drei Deutsche bei der Einfuhr von ganzen Feuerwerksbatterien und professioneller Pyrotechnik, wie Kugelbomben. Eine Erlaubnis hierfür konnten die „Hobbypyrotechniker“ nicht vorweisen. Die explosive Fracht brachte es auf ein Gesamtgewicht von 60 Kilogramm. Dies entspricht einer Nettoexplosivmasse von 28 Kilogramm.
Nur zwei Stunden später entdeckten die Fahnder weitere 52 Kilogramm Pyrotechnik im Kofferraum eines Autos eines 18-Jährigen. Der Deutsche musste die Sprengmittel zur Sicherstellung an die Bundespolizei abgeben. Er wird wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz angezeigt.
In diesem Zusammenhang warnt die Bundespolizeiinspektion Waidhaus vor dem Kauf von verbotenen und erlaubnispflichtigen Feuerwerkskörpern in Tschechien. Allein in 2022 stellten die Fahnder bei 270 Feststellungen insgesamt 1000 Kilogramm an Böllern, Raketen und Tischfeuerwerken sicher.
Die Einkaufstour an grenznahen Märkten in Tschechen ende allzu oft mit einer Strafanzeige bei der Bundespolizei. Vor allem wenn es um Feuerwerkskörper und Pyrotechnik geht. Das Angebot sei groß. Böller seien mit verlockenden Preisen für das alljährliche Sylvester-Feuerwerk günstig zu erwerben. Doch viele der vermeintlichen Schnäppchen sind laut Bundespolizei in Deutschland verboten und unterliegen den Vorschriften des Sprengstoffgesetzes.
In Deutschland sind nur Feuerwerkskörper erlaubt, die durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) zugelassen sind. Diese verfügen über ein entsprechendes Zulassungszeichen, wie die CE-Kennzeichnung und eine vierstellige Registriernummer sowie Gebrauchshinweise in deutscher Sprache. Bei Feuerwerk ohne Prüfzeichen können mangelhafte Verarbeitung und die Verwendung von Industriesprengstoff selbst bei korrekter Anwendung zu schwersten Verletzungen führen. Zerfetzte und abgetrennte Finger und Hände sind dabei keine Seltenheit. Nicht zugelassene Feuerwerkskörper sind empfindlich gegen Reibung, statische Aufladung und Erschütterungen, warnt die Bundespolizeiinspektion Waidhaus.
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